Weihe der Cappeler Kirche durch den Bischof von Chur mit Ablaß
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Urk. 18, 65
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1255 Aug. 29
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1250-1259
1255 August 29
Ausf. Perg.- Sg.rest abh.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno domini 1255 in decollatione sancti Iohannis baptiste
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bischof Heinrich von Chur (Curionensis episcopus) (a) Franziskanerordens bekundet, daß er während der Durchreise (transitum) durch die Mainzer Diözese von Erzbischof G[erhard] von Mainz den Auftrag erhielt, stellvertretend für ihn die Cappeler Kirche im Jahre 1255 in decoll. Johannis bapt. [Aug. 29] zu weihen (per sacram manus inpositionem duximus consecrandam). Allen, die am Tag der Weihe selbst und in den folgenden 30 Tagen oder am Ende von 4 Wochen des laufenden Jahres (in fine iiiior ebdomadarum per presentis anni circulum) reuig und gebeichtet erscheinen, erläßt er 1 Jahr und 40 Tage von der ihnen auferlegten Buße. Denjenigen jedoch, die am Jahrestag der Weihe, dem 29. August, den genannten Ort in Demut besuchen, gewährt er 40 Tage Ablaß.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (13.Jh.) Littera dedicationis. (Um 1525) De indulgenciis ecclesie Cappellensis fratrum or[dinis] Premonstra[tensis]
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: nicht genannt
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: ---
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bischof Heinrich von Chur (Curionensis episcopus) (a) Franziskanerordens bekundet, daß er während der Durchreise (transitum) durch die Mainzer Diözese von Erzbischof G[erhard] von Mainz den Auftrag erhielt, stellvertretend für ihn die Cappeler Kirche im Jahre 1255 in decoll. Johannis bapt. [Aug. 29] zu weihen (per sacram manus inpositionem duximus consecrandam). Allen, die am Tag der Weihe selbst und in den folgenden 30 Tagen oder am Ende von 4 Wochen des laufenden Jahres (in fine iiiior ebdomadarum per presentis anni circulum) reuig und gebeichtet erscheinen, erläßt er 1 Jahr und 40 Tage von der ihnen auferlegten Buße. Denjenigen jedoch, die am Jahrestag der Weihe, dem 29. August, den genannten Ort in Demut besuchen, gewährt er 40 Tage Ablaß.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (13.Jh.) Littera dedicationis. (Um 1525) De indulgenciis ecclesie Cappellensis fratrum or[dinis] Premonstra[tensis]
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: nicht genannt
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: ---
(a) Heinrich IV. von Montfort, +1272
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ