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1.) Vier von dem 1525 Belehnten dem Landgrafen von Hessen zu Lehen aufgetragene Höfe im Amt Ulrichstein, nämlich: 1a.) ein Hof zu Windhausen [Orts...
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Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Weiters, Nr. 4
A I u, von Weiters sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe W >> Wech-Wei >> Weiters, von >> 1500-1549
1525 Januar 22
Lehnsbrief
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Vier von dem 1525 Belehnten dem Landgrafen von Hessen zu Lehen aufgetragene Höfe im Amt Ulrichstein, nämlich: 1a.) ein Hof zu Windhausen [Ortsteil der Gem. Feldatal, Vogelsbergkr.]; 1b.) Höfe zu Kestrich [Ortsteil der Gem. Feldatal, Vogelsbergkr.]; 1c.) ein Hof zu Groß-Felda [Ortsteil der Gem. Feldatal, Vogelsbergkr.], mit der Freiheit und der Befreiung der bis dahin darauf lastenden, an das Schloss Ulrichstein zu leistenden Renten, Zinsen, Folge und Dienstbarkeit, als freies Ritterlehngut; 2.) der Anteil des Landgrafen von Hessen am Zehnten zu Kestrich.