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Die Witwe von Bongard überträgt als Inhaberin des Hauses Holzheim ein Manngut an die Kirche von Wenau, das ihr aus der Teilung der Nothberger Waldungen zugefallen ist; die 3 übrigen Manngüter bleiben bei Holzheim, dessen Pächter Mainz dort Holz hauen lassen darf.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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