"Geometrische Ausrechnung aller der im Stuttgarter Forst in drei absonderlich abgeteilten Huten liegenden Waldungen und deren Inhalt"
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, N 3 Nr. 16 Band
II KK 59
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, N 3 Forstkarten betreffend Altwürttemberg
Forstkarten betreffend Altwürttemberg >> 4. Der Rentkammer unterstehende Waldungen >> 4.14. Forst Stuttgart
1680
Vermutlich aufgrund der Vermessungen Kiesers angelegt.
Folgende Huten sind betroffen: 1. die Degerlocher Hut (ab Bl. 2), 2. im Sillenbucher Hut gelegene Waldungen (ab Bl. 36) und 3. Ruiter Hut (ab Bl. 65)
Häufig haben diese Wälder mehrere Eigentümer, z.B. wenn den staatlichen Wäldern kleine Anteile der Stuttgarter Bürger eingestreut sind. Die kartografische Aufnahme und die Berechnung der Waldgrößen dient dazu, den Anteil der Herrschaft genau zu bestimmen und festzuhalten. Dazu wird die Waldfläche in kleinere berechenbare Abschnitte aus Rechtecken bzw. rechtwinkeligen Dreiecken zerlegt, deren Flächen nach einigen Messungen in der Natur errechnet werden können. Auf der gegenüberliegenden Seite zur Karte befinden sich jeweils Tabellen mit der Ausrechnung der Gesamtfläche aus den ermittelten Einzelflächen.
Bei Bedarf wurde den Blättern des Bandes Papierstücke angeklebt, um den Wald vollständig abbilden zu können. Das normale Blattformat ist ca. 20 x 32,7 cm.
Der Maßstab ist nicht auf jeder Karte angegeben, dürfte aber in der Regel 50 württ. Ruten = 5,6 cm entspricht ca. 1 : 4.000 betragen
Folgende Huten sind betroffen: 1. die Degerlocher Hut (ab Bl. 2), 2. im Sillenbucher Hut gelegene Waldungen (ab Bl. 36) und 3. Ruiter Hut (ab Bl. 65)
Häufig haben diese Wälder mehrere Eigentümer, z.B. wenn den staatlichen Wäldern kleine Anteile der Stuttgarter Bürger eingestreut sind. Die kartografische Aufnahme und die Berechnung der Waldgrößen dient dazu, den Anteil der Herrschaft genau zu bestimmen und festzuhalten. Dazu wird die Waldfläche in kleinere berechenbare Abschnitte aus Rechtecken bzw. rechtwinkeligen Dreiecken zerlegt, deren Flächen nach einigen Messungen in der Natur errechnet werden können. Auf der gegenüberliegenden Seite zur Karte befinden sich jeweils Tabellen mit der Ausrechnung der Gesamtfläche aus den ermittelten Einzelflächen.
Bei Bedarf wurde den Blättern des Bandes Papierstücke angeklebt, um den Wald vollständig abbilden zu können. Das normale Blattformat ist ca. 20 x 32,7 cm.
Der Maßstab ist nicht auf jeder Karte angegeben, dürfte aber in der Regel 50 württ. Ruten = 5,6 cm entspricht ca. 1 : 4.000 betragen
Trägerformat: 1 Band, 21 x 33 cm (Höhe x Breite)
Karten und Pläne
Ausführung: Federzeichnung
Entstehungsstufe: Reinzeichnung
Orientierung: nicht angegeben
Originalmaßstab: meist 50 württembergische Ruten = 5,6 cm
Maßstab: meist 1 : 4.000
Blattzahl: 86
Entstehungsstufe: Reinzeichnung
Orientierung: nicht angegeben
Originalmaßstab: meist 50 württembergische Ruten = 5,6 cm
Maßstab: meist 1 : 4.000
Blattzahl: 86
Degerloch : Stuttgart S; Hut
Ruit : Ostfildern ES; Hut
Sillenbuch : Stuttgart S; Hut
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Karten, Pläne und Zeichnungen (Tektonik)
- Handschriftliche Karten (Tektonik)
- Altwürttemberg (bis 1806) (Tektonik)
- Forstkarten betreffend Altwürttemberg (Bestand)
- 4. Der Rentkammer unterstehende Waldungen (Gliederung)
- 4.14. Forst Stuttgart (Gliederung)
- "Geometrische Ausrechnung aller der im Stuttgarter Forst in drei absonderlich abgeteilten Huten liegenden Waldungen und deren Inhalt" (Archivale)
Namensnennung 3.0 Deutschland