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Verordnung: Alle Justiz- und Patrimonial-Gerichtsbeamten werden aufgefordert, im Laufe jedes Vierteljahres ein tabellarisches Verzeichnis über die abgeurteilten Zivil- und Kriminalsachen einzusenden (zwei Rundschreiben anbei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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