Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg ratifiziert den im Hauptvergleich mit Herzog Johann Adolf I. von Sachsen-Weißenfels vom 14. Juni 1687 über die Magdeburger Ämter enthaltenen Separatartikel, darin er dem Herzog wegen Abtretung der Stadt Burg [nö. Magdeburg] dessen Prinzen die beiden Major-Präbenden in den Domstiftern Magdeburg und Halberstadt verspricht.

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Sächsisches Staatsarchiv
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