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Verordnung: In den Orten Königsberg, Blankenstein und Gießen sind beim Umzug der Untertanen wegen der Leibeigenschaft Auseinandersetzungen entstanden, die so nicht hingenommen werden können. Besonders im Amt Königstein ist eine doppelte Lokal-Leibeigenschaft eingeführt. Um das zu umgehen, muss man sich am Geburtsort von der Leibeigenschaft freikaufen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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