Einholung von Gutachten der Juristischen Fakultäten der Universität zu Köln, zu Altdorf-Nürnberg und zu Rostock, ob die im Testament vom 25. April 1595 und am 30. Dezember 1601 verfügte Erbteilung, dass der Marburger Raum an die Hessen-Kasselsche Linie fällt, zu Recht besteht