Hans Frech, B. zu Weilheim, ein halbes Jahr lang landflüchtig, nachdem er seine Frau trotz zahlreicher vorangegangener Verwarnungen, Strafen wiederum grundlos geschlagen und dadurch eine strenge Strafe verwirkt hatte, seit seiner vor etwa 7 Wochen erfolgten Rückkehr zu Kirchheim gef., auf Anordnung des Herzogs vor dem Stadtgericht peinlich beklagt, dazu verurteilt, künftig alle Wirtshäuser zu meiden und die Atzung zu bezahlen, verspricht, dies auszuführen und zu halten und schwört U.