Arnold Heinrich Verheyen und Everhard Werner Kempken, beide Kapitularkanoniker der Archidiakonalkirche St. Viktor zu Xanten, bekunden, dass vor ihnen als kapitularischem Gericht Bruno von Eyll (Pyll !), ihr Dekan und Kapitularkanoniker, bekannt hat, dass er als laut produzierter Vollmacht, erteilt am 10. März 1737 vor 2 Schöffen der Stadt Huissen im Land Kleve, als Bevollmächtigter der darin genannten Erben von Spital dem Franz Ignaz Marle, dem münsterischen Rentmeister des Amts Bocholt, und seiner Ehefrau Anna Catharina Franziska Hardenack und ihren Erben eine Obligation von 1000 Reichstaler Kapital vom 13. April 1632 auf die münsterische Landschaftspfennigkammer sowie die Urkunde einer Zession derselben auf Johann von Alpen vom 26. Mai 1677 zediert hat. Der Dekan verzichtet zugunsten der Eheleute Maerle auf jegliches Recht an dem Kapital sowie auf alle Einreden und Rechtsbehelfe gegen diese Zession. - Sie haben dieselbe zusammen mit dem Dekan eigenhändig unterschrieben, ihre Petschaften aufgedrückt und vom Kapitelssekretär unterschreiben lassen. ... so geschehen Xanten in immunitate nostra den 3. Maii 1738.
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Arnold Heinrich Verheyen und Everhard Werner Kempken, beide Kapitularkanoniker der Archidiakonalkirche St. Viktor zu Xanten, bekunden, dass vor ihnen als kapitularischem Gericht Bruno von Eyll (Pyll !), ihr Dekan und Kapitularkanoniker, bekannt hat, dass er als laut produzierter Vollmacht, erteilt am 10. März 1737 vor 2 Schöffen der Stadt Huissen im Land Kleve, als Bevollmächtigter der darin genannten Erben von Spital dem Franz Ignaz Marle, dem münsterischen Rentmeister des Amts Bocholt, und seiner Ehefrau Anna Catharina Franziska Hardenack und ihren Erben eine Obligation von 1000 Reichstaler Kapital vom 13. April 1632 auf die münsterische Landschaftspfennigkammer sowie die Urkunde einer Zession derselben auf Johann von Alpen vom 26. Mai 1677 zediert hat. Der Dekan verzichtet zugunsten der Eheleute Maerle auf jegliches Recht an dem Kapital sowie auf alle Einreden und Rechtsbehelfe gegen diese Zession. - Sie haben dieselbe zusammen mit dem Dekan eigenhändig unterschrieben, ihre Petschaften aufgedrückt und vom Kapitelssekretär unterschreiben lassen. ... so geschehen Xanten in immunitate nostra den 3. Maii 1738.
AA 0567 Xanten, Viktorstift, Akten (AA 0567)
Xanten, Viktorstift, Akten (AA 0567) >> 1. Akten >> 1.3. Kapitelsversammlung >> Kapitelsprotokolle 1736-1738 (Sekretär: J.M. von de Sandt, Kopien)
1738 Mai 3
Diverse Registraturbildner
Papier
Überlieferungsart: Abschrift
Überlieferungskommentar: 18. Jh.
Überlieferungskommentar: 18. Jh.
Urkunde
Ausstellort: Xanten
Kapitelsprotokolle 1736-1738 (Sekretär: J.M. von de Sandt, Kopien)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:37 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- 1.2. Geistliche Institute (Tektonik)
- 1.2.6. V - Z (Tektonik)
- 1.2.6.13. Xanten (Tektonik)
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- Xanten, Viktorstift, Akten AA 0567 (Bestand)
- 1. Akten (Gliederung)
- 1.3. Kapitelsversammlung (Gliederung)
- Kapitelsprotokolle 1736-1738 (Sekretär: J.M. von de Sandt, Kopien) (Archivale)