Eb Conrad (Minister der Kölner Kirche) ... erklärt, er habe dem Ritter Johann genannt Colven in Rüthen (Ruthen) als Burglehen 5 Mark aus seinen Einkünften in Schmallenberg (Smalenburg), die jährlich zu Martini fällig sind, und weiter 2 Mark als Wachgeld zugestanden. Diese hohen Kosten hätten aber keinen Nutzen für die Burg gebracht, in der Ritter Johann geblieben sei. Die Bürger hätten ihm ständig die ihnen wegen des schlechten Zustands der Burg drohenden Gefahren vor Augen gestellt. Deshalb habe er mit dem Kloster Grafschaft (Grascapensi) vereinbart, die Stadt unter Ausschluß der dabeiliegenden Burg auf gemeinsame Kosten zu befestigen. Der zu Sicherheit der Stadt weiter verbleibende Ritter und seine Erben solle aus den Einkünften der dem Eb zustehenden Gerichte der Stadt jährlich zu Martini 30 Schillinge als Burglehen erhalten. Sein Hofplatz und Hof in der Stadt solle frei vom weltlichen Gericht sein. Die von dem Hofplatz zu entrichtenden 3 Pfennige und das zu entrichtende Huhn habe der Eb dem Ritter als Lehen vorgestreckt. Siegelankündigung des Eb. Zeugen: Gerhard von Bernesole, Truchseß des Eb, Godefrid, Marschall in Westfalen, Godefrid von Meschede, Wichard von Snellenberg, Gerwin von Bokevort, alles Ritter. Datum 1244 (1243)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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