Hans Reiner, Sohn des verstorbenen Hans Reiner zu Jeckhhofen, der den Mayerhof des Heiligen zu Ostrach zu Erblehen erhalten hat, wird mit seiner Stiefmutter Agatha Rottmündin, vertreten durch ihre Vögte Hans Irmler und Martin Gneplin, sowie seinem Bruder Lorenz, seinen Schwestern Anna und Ursula sowie seinen Stiefschwestern Dorothea und Barbara der Dornerin, vertreten durch ihre Pfleger Lorenz Loder und Joachim Binder, in folgender Weise geschlichtet: 1. Er soll seiner Stiefmutter auf Lebenszeit Herberge und Wohnung "samt gepürender underschleuffung mit Kaltem und Warmen und, sonderlich die Cammer hinden in dem Haus dennen" geben, ferner jährl. 4 Viertel Kernen, 4 Viertel Roggen und 4 Viertel Hafer, 5 Pfund gesotten Schmalz, alle Fronfasten 30 Eier, ihr jedes Jahr 1 Viertel Leinsaat säen, ein Krautbeet im Krautgarten und, wenn sie ein Schwein halten wolle, Stallung und Stroh, (sie muß es aber selbst füttern), ferner Holz zum Brotbacken und Birnen dörren. Damit sind ihre Ansprüche an den Hof abgegolten. Seinen 5 Geschwistern soll er jedem 5 Gulden hinausgeben, das Geld für Lorenz und Ursula soll er verzinsen, solange sie es stehen lassen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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