4A Sentenzen 585 (1669930)
4A Kurmärkisches Kammergericht (1544645) Rep. 4A Kurmärkisches Kammergericht
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1802-1803
Enthält u. a.: v. Kaphengst gegen die Gemeine zu Baumgarten (Kreis Ruppin): Dienstpflichten der Untertanen, Dienstzeiten, Ruhestunden (Bl. 21-22); Domkapitular v. Bredow gegen die Gemeine zu Rohrbeck und das Forstamt Spandau: Eigentums- und Grenzstreitigkeit (Bl. 45-46); das Oberkonsistorium gegen die Gemeine zu Klewitz: Schulgeldabgabepflicht (Bl. 80); die Gemeinen zu Kemnitz, Alt Krüssow, Neu Krüssow und Sadenbeck gegen das Stift Heiligengrabe: Dienstpflichten der Bauern und Kossäten (Bl. 98); Kabinettsrat v. Beyer gegen das Forstamt Biesenthal: Brenn- und Bauholzanspruch (Bl. 101-102); v. Bredow gegen die Gemeine zu Markee: gemeinschaftliches Eigentum (Bl. 102-104); die Pfarre zu Lindow gegen die Bürgerschaft zu Lindow: Hütungsrecht (Bl. 107-108); die Gemeine zu Bentwisch gegen die Gemeine zu Weisen, Leutnant v. Lüderitz und v. Retzdorff: Eigentums- und Grenzstreitigkeiten (Bl. 124-126); die Gemeinde zu Wildenbruch gegen das Forstamt Saarmund: Holzungsrecht (Bl. 158); die Gutsherrschaft zu Quilitz gegen Kossät Fuhrmann: Enteignungsrecht der Herrschaft bei Verfehlung des Eigentümers, Bestimmung der Rechtsnatur eines Gutes (Lassgut) (183-185); die Gemeine zu Booßen gegen Simonetti: Hütungsrecht (Bl. 206-208); v. Heidebrand gegen die Untertanen zu Tüchen: Dienstpflichten der Untertanen, Art und Umfang der Dienstpflichten (Bl. 322-353); die Geschwister Mannkopff gegen den Magistrat zu Strausberg: Abschosspflicht für Prediger und deren Nachkommen bei Erbschaften (Bl. 386-397); Untertanen zu Kötzlin gegen v. Königsmark: Versorgungspflicht der Herrschaft gegenüber den Untertanen (Anspruch auf Mahlzeiten und Getränke), Spanndienstpflicht (Bl. 400-402); v. Kaphengst gegen die Gemeine zu Meseberg: Baudienstpflicht der Untertanen (Bl. 407-409); Hüfner zu Landin gegen Friedrich Ludwig v. Bredow: Dienstpflichten der Untertanen, Hütungsrecht (Bl. 430-439). Enthält auch: Personenregister vorn.
Akte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.04.2026, 13:22 MESZ
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