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Anweisung: Alle Bürgermeister und Adjunkten haben sich auf Kosten der Gemeinden ein Buch anzuschaffen, in welches alle von der Regierung oder dem Landrat erlassenen Verordnungen und Verfügungen einzutragen sind
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> D Landesverwaltung >> D.1 Sammlung und Publikation der Gesetze und Verordnungen, Regierungsblatt, amtliche Verkündigungen
Langen, 1822 Juli 10
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