Die Brüder Heinemann, Ritter, und Adolf, [Edel]knecht, Edle und Herren zu Itter (Yttere), sowie Heinemanns Ehefrau Grete und ihre Erben bestätigen...
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Urk. 26, 844
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1325-1349
1349 Juni 23
Ausf., dt., Perg. - 5 RundSg. aus rotem Wachs anh. 1. Heinemanns von Itter, 3,3 cm, in rosenbestreutem Feld stehender Löwen-Schild, U.: + S' HENNEMANI · NOBILIS · DNI · DE · ITTERE · *; 2. Adolfs von Itter, 2,8 cm, in hochov. Rahmen rechtsgelehnter Löwen-Schild, darüber Helm mit Decke und Helmzier (Büffelkopf), LT.: + S' ADOLFI · NO-BILIS · D · ITERE; 3. Luppelins von Göns, 3,1 cm, auf schraffiertem Grund stehender Schild mit 2 gekreuzten Schwertern, U.: + S · LVPELINI · MILITIS · DE : GVNSE; 4. Hermanns von Loewenstein-Schweinsberg, 3,2 cm, auf damasziertem Grund der im Zinnenschnitt schrägrechts geteilte Schild, U.: + S' HERM'ANI · DE · S'VENSBERG; 5. Krafts von Hohenfels, 2,5 cm, rechtsgelehnter Schild mit Adlerflug, darüber Helm mit Decke und Helmzier (Flug), U.: + S · CRAFTONIS · DE · HOINVELS ·.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1349, in vigilia beati Johannis baptiste.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Brüder Heinemann, Ritter, und Adolf, [Edel]knecht, Edle und Herren zu Itter (Yttere), sowie Heinemanns Ehefrau Grete und ihre Erben bestätigen die von ihrem Vater Tilemann und dessen Bruder Johann, Edlen von Itter, und ihrer Mutter Kunigunde für das Kloster Haina ausgestellte und besiegelte Urkunde über den Rottmedem (rodmedemen) und die Rottzehnten (rotzenten) von den Hainaer Rodungen in den Hochwald (Hochwelde) benannten klostereigenen Waldungen, die in ihrem Gericht liegen [vgl. Franz Nr. 388]. Sie setzen das Kloster weiter wieder in den Besitz seiner in ihrem Gericht gelegenen Fischwässer, seiner Wälder und Forsten und seiner sonstigen Güter in ihrem Gericht mit allen Nutzungen und Rechten. Sie verzichten auf alle Streitigkeiten und Ansprüche gegen das Kloster Haina und erklären, daß zwischen ihnen und dem Kloster künftig Freundschaft und Friede herrschen solle.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller sowie Ritter Luppelin von Göns (Gunz) und die Knappen Hermann von Schweinsberg (Swynsberg) und Kraft von Hohenfels (-felz).
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 581, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Brüder Heinemann, Ritter, und Adolf, [Edel]knecht, Edle und Herren zu Itter (Yttere), sowie Heinemanns Ehefrau Grete und ihre Erben bestätigen die von ihrem Vater Tilemann und dessen Bruder Johann, Edlen von Itter, und ihrer Mutter Kunigunde für das Kloster Haina ausgestellte und besiegelte Urkunde über den Rottmedem (rodmedemen) und die Rottzehnten (rotzenten) von den Hainaer Rodungen in den Hochwald (Hochwelde) benannten klostereigenen Waldungen, die in ihrem Gericht liegen [vgl. Franz Nr. 388]. Sie setzen das Kloster weiter wieder in den Besitz seiner in ihrem Gericht gelegenen Fischwässer, seiner Wälder und Forsten und seiner sonstigen Güter in ihrem Gericht mit allen Nutzungen und Rechten. Sie verzichten auf alle Streitigkeiten und Ansprüche gegen das Kloster Haina und erklären, daß zwischen ihnen und dem Kloster künftig Freundschaft und Friede herrschen solle.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller sowie Ritter Luppelin von Göns (Gunz) und die Knappen Hermann von Schweinsberg (Swynsberg) und Kraft von Hohenfels (-felz).
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 581, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ