Nationale Front, Bezirksausschuss Halle (Bestand)
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P 558 (Benutzungsort: Merseburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 08. Parteien, Organisationen, Vereine und Verbände >> 08.03. Organisationen, Vereine und Verbände >> 08.03.02. Organisationen, Vereine und Verbände 1945 - 1990 >> 08.03.02.02. Bezirk Halle
1952 - 1989
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Findhilfsmittel: Findkartei
Registraturbildner: Die Nationale Front ging aus der Volkskongressbewegung hervor, die 1947 von der SED veranlasst worden war, um eine gesamtdeutsche Staatsgründung vorzubereiten. Nach dem 1. Deutschen Volkskongress im Dez. 1947 wurden in den Ländern, Kreisen, Städten und Gemeinden der Sowjetischen Besatzungszone Volkskongresskonferenzen durchgeführt und Volksauschüsse gewählt, die sich für die deutsche Einheit einsetzten. Am 15. und 16. Mai 1949 fanden die Wahlen zum 3. Deutschen Volkskongress statt. Die dafür vorgeschlagenen Delegierten stellten sich auf einer gemeinsamen Liste aller in der Sowjetischen Besatzungszone zugelassenen Parteien und Massenorganisationen vor. Der von zwei Dritteln der Wähler legitimierte Deutsche Volkskongress tagte am 29. und 30. Mai 1949 in Ostberlin und wählte einen neuen Deutschen Volksrat. Dieser konstituierte sich am 7. Okt. 1949 zur Provisorischen Regierung der DDR, die die Verfassung des 3. Volkskongresses in Kraft setzte und verabschiedete die Erklärung „Die Nationale Front des Demokratischen Deutschlands". Damit vollzog sich die Bildung der Nationalen Front in engstem Zusammenhang mit der Gründung der DDR.
Ab dem 7. Jan. 1950 bestand das Sekretariat der Deutschen Volkskongressbewegung als Sekretariat der „Nationalen Front". Es wurden Landes-, Kreis- und Ortsausschüsse berufen. Die Landesausschüsse entsandten Vertreter für einen Nationalrat, der sich am 3. Febr. 1950 in Berlin als Zentralorgan der Nationalen Front konstituierte. 1973 wurde die Nationale Front des Demokratischen Deutschland in Nationale Front der DDR umbenannt.
Am 10. März 1990 fand der letzte Kongress der Nationalen Front statt. Bis Apr. 1990 löste sich das Sekretariat des Nationalrates auf, die materiellen und finanziellen Mittel sowie Liegenschaften u. ä. wurden dem Direktorat Sondervermögen der Treuhandanstalt unterstellt.
Die Nationale Front war nach dem Territorialprinzip aufgebaut. Das höchste Organ war der Kongress, zwischen den Kongressen leiteten der Nationalrat und sein Präsidium die Arbeit. Die Bezirks-, Kreis-, Stadt-, Stadtbezirks-, Wohnbezirks- und Ortsausschüsse wurden auf regionalen Konferenzen und Einwohnerversammlungen gewählt. Die Parteien und Massenorganisationen delegierten weitere Vertreter in die jeweiligen Ausschüsse. Den Regionalausschüssen waren hauptamtlich besetzte Sekretariate beigeordnet, die in enger Abstimmung mit den SED-Bezirks- und Kreisleitungen arbeiteten.
Ab Aug. 1952 wurden die Strukturen der Nationalen Front den neu gebildeten Bezirken und Kreisen angepasst. Die Trennung des Landesausschusses Sachsen-Anhalt in die Bezirksausschüsse Halle und Magdeburg wurde im Okt. 1952 vollzogen. Nach der Auflösung der Führungsgremien der Nationalen Front im Apr. 1990 wurde die Arbeit des Bezirksausschusses Halle im Juli 1990 eingestellt.
Bestandsinformationen: Der Bezirksausschuss Halle der Nationalen Front übergab am 31. Jan. 1977, am 21. Febr. 1990 und am 14. Juli 1990 Archivgut an das Staatsarchiv Magdeburg. Der Bestand wurde am 22. März 1994 an das Landesarchiv Merseburg übergeben.
Zusatzinformationen: Das Archiv des Nationalrates der Nationalen Front befindet sich in der Stiftung Archive der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv.
2,50 lfm des Bestandes sind unerschlossen.
Enthaltene Fotos: 1303
Findhilfsmittel: Findkartei
Registraturbildner: Die Nationale Front ging aus der Volkskongressbewegung hervor, die 1947 von der SED veranlasst worden war, um eine gesamtdeutsche Staatsgründung vorzubereiten. Nach dem 1. Deutschen Volkskongress im Dez. 1947 wurden in den Ländern, Kreisen, Städten und Gemeinden der Sowjetischen Besatzungszone Volkskongresskonferenzen durchgeführt und Volksauschüsse gewählt, die sich für die deutsche Einheit einsetzten. Am 15. und 16. Mai 1949 fanden die Wahlen zum 3. Deutschen Volkskongress statt. Die dafür vorgeschlagenen Delegierten stellten sich auf einer gemeinsamen Liste aller in der Sowjetischen Besatzungszone zugelassenen Parteien und Massenorganisationen vor. Der von zwei Dritteln der Wähler legitimierte Deutsche Volkskongress tagte am 29. und 30. Mai 1949 in Ostberlin und wählte einen neuen Deutschen Volksrat. Dieser konstituierte sich am 7. Okt. 1949 zur Provisorischen Regierung der DDR, die die Verfassung des 3. Volkskongresses in Kraft setzte und verabschiedete die Erklärung „Die Nationale Front des Demokratischen Deutschlands". Damit vollzog sich die Bildung der Nationalen Front in engstem Zusammenhang mit der Gründung der DDR.
Ab dem 7. Jan. 1950 bestand das Sekretariat der Deutschen Volkskongressbewegung als Sekretariat der „Nationalen Front". Es wurden Landes-, Kreis- und Ortsausschüsse berufen. Die Landesausschüsse entsandten Vertreter für einen Nationalrat, der sich am 3. Febr. 1950 in Berlin als Zentralorgan der Nationalen Front konstituierte. 1973 wurde die Nationale Front des Demokratischen Deutschland in Nationale Front der DDR umbenannt.
Am 10. März 1990 fand der letzte Kongress der Nationalen Front statt. Bis Apr. 1990 löste sich das Sekretariat des Nationalrates auf, die materiellen und finanziellen Mittel sowie Liegenschaften u. ä. wurden dem Direktorat Sondervermögen der Treuhandanstalt unterstellt.
Die Nationale Front war nach dem Territorialprinzip aufgebaut. Das höchste Organ war der Kongress, zwischen den Kongressen leiteten der Nationalrat und sein Präsidium die Arbeit. Die Bezirks-, Kreis-, Stadt-, Stadtbezirks-, Wohnbezirks- und Ortsausschüsse wurden auf regionalen Konferenzen und Einwohnerversammlungen gewählt. Die Parteien und Massenorganisationen delegierten weitere Vertreter in die jeweiligen Ausschüsse. Den Regionalausschüssen waren hauptamtlich besetzte Sekretariate beigeordnet, die in enger Abstimmung mit den SED-Bezirks- und Kreisleitungen arbeiteten.
Ab Aug. 1952 wurden die Strukturen der Nationalen Front den neu gebildeten Bezirken und Kreisen angepasst. Die Trennung des Landesausschusses Sachsen-Anhalt in die Bezirksausschüsse Halle und Magdeburg wurde im Okt. 1952 vollzogen. Nach der Auflösung der Führungsgremien der Nationalen Front im Apr. 1990 wurde die Arbeit des Bezirksausschusses Halle im Juli 1990 eingestellt.
Bestandsinformationen: Der Bezirksausschuss Halle der Nationalen Front übergab am 31. Jan. 1977, am 21. Febr. 1990 und am 14. Juli 1990 Archivgut an das Staatsarchiv Magdeburg. Der Bestand wurde am 22. März 1994 an das Landesarchiv Merseburg übergeben.
Zusatzinformationen: Das Archiv des Nationalrates der Nationalen Front befindet sich in der Stiftung Archive der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv.
2,50 lfm des Bestandes sind unerschlossen.
Enthaltene Fotos: 1303
Laufmeter: 25.15
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ