Kaiser Fridrich III. setzt fest, dass, welcher Notarius in Nürnberg durch das Instrument oder die Urkunde seiner Creation dartun mag, dass er wirklicher Notarius wäre, und sein Amt ehrbar und redlich und aufrichtig übt, ein solcher nicht durch auswärtige geistliche und weltliche Fürsten, Herren, Richter und Prälaten in der Ausübung seiner Funktion gehemmt und beschwert werden solle.

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Staatsarchiv Nürnberg