Konrad von Dehrn ('Dyrne') und Heinrich von Villmar, Edelknechte, verbürgen sich gegenüber Dekan und Kapitel des Stifts Dietkirchen für Herrn Lenzemann, Dekan des Stifts Limburg, wegen der üblichen Währschaftsleistung auf Jahr und Tag betreffend 4 Malter Korngülte Limburger Maß von gewissen Gütern seines Hofes ('curtis') in Obertiefenbach, die dem St. Petrusaltar im Stift Dietkirchen verkauft sind. Wenn das Stift oder der Kaplan des Altars im Bezug der Gülte durch jemand behindert wird, so sollen die Aussteller auf Mahnung hin sich in die Stadt ('opidum') Limburg in eine ihnen angewiesene Herberge begeben und Einlager je mit einem Pferde leisten. Werden die Pferde auf Grund dieser Bürgschaftsleistung ('ex tale commestione fideiussoria') verkauft, so sollen sie solange andere Pferde einstellen, bis wegen der Behinderung Genüge geschehen und wegen der Gülte Sicherheit gegeben ist. - Siegel des 1. Ausstellers zugleich für den 2., der eines eigenen Siegels ermangelt. - Vor dem Pleban zu Dietkirchen, Rorich von St. Katharina, Johann von St. Marien, Gobelin von St. Michael, Vikaren daselbst, Guntram und Siegfried, Heimbürge ('heymburgone'), Bauern ('colonis') zu Dietkirchen, sowie vielen andern.
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Konrad von Dehrn ('Dyrne') und Heinrich von Villmar, Edelknechte, verbürgen sich gegenüber Dekan und Kapitel des Stifts Dietkirchen für Herrn Lenzemann, Dekan des Stifts Limburg, wegen der üblichen Währschaftsleistung auf Jahr und Tag betreffend 4 Malter Korngülte Limburger Maß von gewissen Gütern seines Hofes ('curtis') in Obertiefenbach, die dem St. Petrusaltar im Stift Dietkirchen verkauft sind. Wenn das Stift oder der Kaplan des Altars im Bezug der Gülte durch jemand behindert wird, so sollen die Aussteller auf Mahnung hin sich in die Stadt ('opidum') Limburg in eine ihnen angewiesene Herberge begeben und Einlager je mit einem Pferde leisten. Werden die Pferde auf Grund dieser Bürgschaftsleistung ('ex tale commestione fideiussoria') verkauft, so sollen sie solange andere Pferde einstellen, bis wegen der Behinderung Genüge geschehen und wegen der Gülte Sicherheit gegeben ist. - Siegel des 1. Ausstellers zugleich für den 2., der eines eigenen Siegels ermangelt. - Vor dem Pleban zu Dietkirchen, Rorich von St. Katharina, Johann von St. Marien, Gobelin von St. Michael, Vikaren daselbst, Guntram und Siegfried, Heimbürge ('heymburgone'), Bauern ('colonis') zu Dietkirchen, sowie vielen andern.
19, U 21
19 Stift Dietkirchen, St. Lubentius, Chorherren
Stift Dietkirchen, St. Lubentius, Chorherren >> Urkunden >> sonstige Urkunden >> 1250-1350
1330 Januar 9
Ausfertigung, Pergament mit Bruchstück des abhängenden Siegels: Durchmesser etwa 3 cm, im Siegelfeld ein Schild mit einer Rose, Umschrift: + 'SIGILL(...)NE'. - Rückvermerk (Ende 15. Jh.): 'Sancti Petri'. Rückvermerk (18. Jh.) des Limburger Stiftsdekans Corden. - Beglaubigte Kopie, Papier (18. Jh.) durch J. L. Corden, geistlicher Rat, Dekan zu Limburg und apostolischen Notar, ebenda
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. feria tercia post epyphaniam domini 1330
Struck, St. Lubentiusstift Dietkirchen, Nr. 44
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:07 MESZ
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