Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Verordnung über das Bestätigungsrecht der Stadt Biedenkopf bei Vertrags-Ausfertigungen
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.6 Zivil- und Erbrechtsangelegenheiten, Versteigerungen, Hypotheken
Gießen, 1776 Dezember 19
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Biedenkopf
nur Xerokopien
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.