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Verordnung: Zu den Tanz-Konzessionszeichen und zur Bezahlung des Konzessionsgeldes nach der neuen Verordnung wird ergänzend mitgeteilt: Das neue Gesetz hebt alle entgegenstehenden älteren auf und die in diesen enthaltenen Exemtionen müssen hiernach eo ipso zessieren (Ausfertigung drei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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