Verordnung: Um in Zukunft bei den einkommenden Tranksteuer-, Ohmgeld-, Kaffee- und Tabak-Akzise-Abrechnungen Anstände und Unrichtigkeiten zu vermeiden, müssen die aufgestellten Rechnungskonzepte mit allen Belegen zur Vorprüfung bei der Rechnungs-Justifikatur eingereicht werden