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Verordnung: Um in Zukunft bei den einkommenden Tranksteuer-, Ohmgeld-, Kaffee- und Tabak-Akzise-Abrechnungen Anstände und Unrichtigkeiten zu vermeiden, müssen die aufgestellten Rechnungskonzepte mit allen Belegen zur Vorprüfung bei der Rechnungs-Justifikatur eingereicht werden

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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