Amt Merken (Bestand)
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Merken
Stadt- und Kreisarchiv Düren (Archivtektonik) >> Eingemeindete Orte >> Archiv des Amtes Merken
1800-1976
Form und Inhalt: Am 1. Januar 1972 ist das Amt Merken aufgrund des Nordrhein-Westfälischen Neugliederungsgesetzes vom 14. Dezember 1971 in die Stadt Düren eingemeindet worden. Es bestand aus den Gemeinden Derichsweiler, Mariaweiler-Hoven und Merken.Das Amt Merken hat seinen Ursprung in der Verwaltungsorganisation, die die Franzosen nach ihrem Einmarsch im Oktober 1794 in mehreren Schritten auf dem linken Rheinufer aufbauten. Spätestens seit September 1800 waren mehrere Ortschaften zu einem Verwaltungsbezirk (Mairie) zusammengeschlossen, und zwar bildeten die Ortschaften Derichsweiler, Mariaweiler, Hoven und Merken die Mairie Merken (Keßler, in: Dürener Geschichtsblätter 9, 1957, S. 139).Die Mairie Merken gehörte zum Kanton Düren im Rur-Departement. Das Rur-Departement wurde mit den drei anderen rheinischen Departements am 9. März 1801 dem französischen Staat einverleibt. Am 14. Januar 1814 rückten Truppen der gegen Napoleon verbündeten Mächte in Düren ein und machten der französischen Herrschaft ein Ende. Die Verbündeten richteten provisorisch ein Generalgouvernement Niederrhein mit Sitz in Aachen ein, zu dem auch die Mairie Merken im Kanton Düren gehörte. Der Wiener Kongreß bestimmte Preußen als Nachfolger der Wittelsbacher in den rheinischen Ländern. Am 5. April 1815 ergriff der König von Preußen formell Besitz. Ende 1815 wurde der Regierungsbezirk Aachen eingerichtet, aus dem Kanton Düren wurde der Kreis Düren, und aus der Mairie Merken wurde die Bürgermeisterei Merken mit den o.g. Ortschaften. Das preußische Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. Dezember 1927 bestimmte in § 2: "Die Landbürgermeisterei in der Rheinprovinz führt hinfort die Bezeichnung 'Amt'".Von 1879 bis zum 1. April 1921 wurden die Bürgermeistereien Birkesdorf und Merken in Personalunion verwaltet. Sitz der Verwaltung war Birkesdorf (siehe Akte Nr. 5). Vom Juli 1944 bis zum Februar 1949 wurden die Ämter Merken und Echtz (letzteres die Gemeinden Echtz - Konzendorf, Geich - Obergeich, Merode und Schlich - D'horn umfassend) in Personalunion verwaltet (siehe Akte Nr. 37, S. 71, 109 - 111. Am 10. Juli 1944 wurde Nikolaus Karnott, Amtsbürgermeister des Amtes Merken, zum hauptamtlichen Amtsbürgermeister des Amtes Echtz ernannt, und zwar für die Dauer seiner Amtszeit als Amtsbürgermeister des Amtes Merken: Archiv des Amtes Echtz im Stadtarchiv Düren, B I 16, Ernennungsurkunde). Die endgültige Trennung war mit dem 15. Mai 1949 abgeschlossen.Der Ort Hoven war möglicherweise in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine selbständige Gemeinde. Der als Nr. 956 (hinter Nr. 618) aufgeführte Band ist betitelt "Parzellen - Mutterrolle der Gemeinde (Innentitel: Spezialgemeinde) Hoven" und enthält Eintragungen von 1849 bis 1856. In der zeitgenössischen "Chronik der Bürgermeisterei Merken" ist zu 1852 bereits die Gemeinde Mariaweiler - Hoven erwähnt (Nr. 923, siehe unten bei "Chroniken und Aktenpläne"), während in derselben Chronik zu 1848 (untechnisch?) nur von der Gemeinde Mariaweiler die Rede ist. Anhand der hier zur Verfügung stehenden Quellen lassen sich keine weiteren Feststellungen treffen.Die Akten des Amtes Merken sind Anfang 1972 nicht vollständig in das Stadtarchiv Düren gelangt, vielmehr haben die Dienststellen der Stadtverwaltung Düren die für den laufenden Geschäftsgang benötigten Vorgänge in ihre Akteien übernommen.Von den nachstehend verzeichneten insgesamt 987 Bänden und Faszikeln reichen etwa 45 ins 19. Jahrhundert, der Rest betrifft das 20. Jahrhundert bis einschließlich 1971. Die Massenakten der Sozialverwaltung sind vollständig archiviert worden, um vielleicht einmal die großen Veränderungen in der Sozial- und Wirtschaftsstruktur, die sich in den letzten Jahrzehnten ergeben haben, dokumentieren zu können.Verschiedene Siegelstempel des Amtes Merken befinden sich in der Allgemeinen Siegel- und Stempelsammlung des Stadtarchivs.Düren, im April 1978Hans J. Domsta
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ