Evangelische Pfarrämter: Zweitschriften der Kirchenbücher für Württemberg und Hohenzollern (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 110 T 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Kultus >> Pfarrämter >> Evangelische Pfarrämter
(1555 -) 1808 - 1875 (- 1910)
Überlieferungsgeschichte
Nachdem bereits im § 20 der Amtsinstruktion für die württembergischen Pfarrer vom 21.11.1804 die Führung von Duplikaten zu den Tauf-, Ehe- und Toten-Registern angeordnet worden war, verfügte das Ministerium des Innern und der geistlichen Angelegenheiten mit der Verordnung über die "Aufbewahrung der Kirchenbücher und Familien-Register und die doppelte Führung der Ersteren" vom 22.11.1810 (Staats- und Regierungsblatt S. 508f.) im Detail, auf welche Weise die Kirchenbücher rückwirkend ab dem Jahresanfang 1808 zu führen und aufzubewahren seien. Erst nachdem mit der Personenstandsgesetzgebung die Personenstandsbeurkundung an die Standesämter übergegangen war, wurde durch Synodalausschreiben vom 7.12.1875 die Führung der Duplikate zu den Kirchenbüchern zum 31.12.1875 wieder abgeschafft. Zahlreiche Pfarrer freilich führten die Duplikate noch mehere Jahre bzw. Jahrzehnte fort.
Zur Sicherung der wichtigen Urkundsbücher ersuchte das Kultministerium mit Schreiben vom 19. Mai 1934, Nr. 6391 den Evangelischen Oberkirchenrat und das Bischöfliche Ordinariat, die Zweitfertigungen der evangelischen und katholischen Kirchenbücher an das Staatsarchiv in Ludwigsburg abzugeben. Noch im selben Jahr mussten die Duplikate der Kirchenbücher daher von den evangelischen Pfarrämtern an das Staatsarchiv in Ludwigbsurg abgegeben werden. Von 1935 bis 1937 folgten auch die Zweitbücher der katholischen Pfarrämter. Während Letztere bis heute im Staatsarchiv Ludwigsburg (Bestand F 901) liegen, wurden die Bände der evangelischen Pfarrämter nach dem Zweiten Weltkrieg erneut verlagert. Mit Schreiben vom 16.7.1948 erklärte sich die Württembergische Archivdirektion bereit, die Duplikate dem neugegründeten Landeskirchlichen Archiv in Stuttgart zu überlassen; schon am 21.7.1948 wurden die Kirchenbücher in das Landeskirchliche Archiv übernommen. Fünf Duplikatbände von Registern der jüdischen Gemeinden allerdings wurden schon am 22.4.1955 der Israelitischen Kultvereinigung in Stuttgart leihweise überlassen.
Im Jahr 1934 waren nicht alle Pfarrämter ihrer Ablieferungspflicht nachgekommen, so dass der im Landeskirchlichen Archiv verwahrte Bestand nicht alle Duplikate von Kirchenbüchern der württembergischen evangelischen Pfarreien umfasste, sondern bis 1967, dem Jahr der grundlegenden Erschließung, nur 3313 Nummern zählte. Bis zur neuerlichen Abgabe der Duplikate an das Landesarchiv Baden-Württemberg waren die unter der Bestandssignatur E 1 im Landeskirchlichen Archiv verwahrten Bände durch weitere Abgaben von Pfarrämtern auf insgesamt 5140 angewachsen. Seit dem 12.10.2017 befinden sich die Zweitschriften als Zugang 2017/98 im Staatsarchiv Sigmaringen und werden hier unter der Bestandssignatur Wü 110 T 1 geführt.
Inhalt und Bewertung
Die damals vorhandenen 3313 Bände wurden im Sommer 1967 im Landeskirchlichen Archiv durch den Studenten Werner Zondler geordnet und verzeichnet und unter der Bestandssignatur E 1 aufgestellt.
Die Ordnung erfolgte nach dem Ortsalphabet. Dabei wurden nicht nur Pfarreien, sondern auch die Namen von Filialkirchengemeinden und Nebenorten aufgenommen, soweit eigene Duplikatbände vorlagen. Vom Filial- und Nebenort wird auf die Mutterpfarrei verwiesen und umgekehrt. Außerdem wurden alle Namen von Filialen aufgenommen, deren Eintragungen in den Büchern der Mutterpfarrei erscheinen, wenn die Bände der Mutterpfarrei auch für die gesamte Parochie oder für das Filial gelten. Diese Grundsätze wurden auch bei der grundlegenden, durch zahlreiche Nachlieferungen erforderlich gewordenen Überarbeitung des Findmittels durch Brigitte Häberer im Jahr 1999 beibehalten.
Mit der Abgabe der Bände an das Landesarchiv Baden-Württemberg wurde dem Staatsarchiv Sigmaringen auch das Repertorium von 1999 überlassen. Der Unterzeichnete digitalisierte die Erschließungsinformationen, migrierte die Daten in das archivische Fachinformationssystem scopeArchiv und ergänzte sie um Ortsnormdaten. Bei dieser Gelegenheit wurden mehrere Ortsidentifikationen korrigiert und bislang nicht erschlossene Nachlieferungen aus Holzmaden, Mundelsheim und Öllingen eingearbeitet.
Sigmaringen, im Dezember 2017
Franz-Josef Ziwes
(unter Anlehnung an die Vorworte zu den Beständen E 1, Landeskirchliches Archiv Stuttgart, und F 901, Staatsarchiv Ludwigsburg)
Im Rahmen eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekts wurden die Kirchenbücher von Juni 2019 bis Mai 2021 digitalisiert. Die nachträglich im Jahr 2021 eingegangene Ablieferung von sechs Duplikatbände aus Mergelstetten wurden August 2021 erschlossen und der Digitalisierung zugeführt.
Nachdem bereits im § 20 der Amtsinstruktion für die württembergischen Pfarrer vom 21.11.1804 die Führung von Duplikaten zu den Tauf-, Ehe- und Toten-Registern angeordnet worden war, verfügte das Ministerium des Innern und der geistlichen Angelegenheiten mit der Verordnung über die "Aufbewahrung der Kirchenbücher und Familien-Register und die doppelte Führung der Ersteren" vom 22.11.1810 (Staats- und Regierungsblatt S. 508f.) im Detail, auf welche Weise die Kirchenbücher rückwirkend ab dem Jahresanfang 1808 zu führen und aufzubewahren seien. Erst nachdem mit der Personenstandsgesetzgebung die Personenstandsbeurkundung an die Standesämter übergegangen war, wurde durch Synodalausschreiben vom 7.12.1875 die Führung der Duplikate zu den Kirchenbüchern zum 31.12.1875 wieder abgeschafft. Zahlreiche Pfarrer freilich führten die Duplikate noch mehere Jahre bzw. Jahrzehnte fort.
Zur Sicherung der wichtigen Urkundsbücher ersuchte das Kultministerium mit Schreiben vom 19. Mai 1934, Nr. 6391 den Evangelischen Oberkirchenrat und das Bischöfliche Ordinariat, die Zweitfertigungen der evangelischen und katholischen Kirchenbücher an das Staatsarchiv in Ludwigsburg abzugeben. Noch im selben Jahr mussten die Duplikate der Kirchenbücher daher von den evangelischen Pfarrämtern an das Staatsarchiv in Ludwigbsurg abgegeben werden. Von 1935 bis 1937 folgten auch die Zweitbücher der katholischen Pfarrämter. Während Letztere bis heute im Staatsarchiv Ludwigsburg (Bestand F 901) liegen, wurden die Bände der evangelischen Pfarrämter nach dem Zweiten Weltkrieg erneut verlagert. Mit Schreiben vom 16.7.1948 erklärte sich die Württembergische Archivdirektion bereit, die Duplikate dem neugegründeten Landeskirchlichen Archiv in Stuttgart zu überlassen; schon am 21.7.1948 wurden die Kirchenbücher in das Landeskirchliche Archiv übernommen. Fünf Duplikatbände von Registern der jüdischen Gemeinden allerdings wurden schon am 22.4.1955 der Israelitischen Kultvereinigung in Stuttgart leihweise überlassen.
Im Jahr 1934 waren nicht alle Pfarrämter ihrer Ablieferungspflicht nachgekommen, so dass der im Landeskirchlichen Archiv verwahrte Bestand nicht alle Duplikate von Kirchenbüchern der württembergischen evangelischen Pfarreien umfasste, sondern bis 1967, dem Jahr der grundlegenden Erschließung, nur 3313 Nummern zählte. Bis zur neuerlichen Abgabe der Duplikate an das Landesarchiv Baden-Württemberg waren die unter der Bestandssignatur E 1 im Landeskirchlichen Archiv verwahrten Bände durch weitere Abgaben von Pfarrämtern auf insgesamt 5140 angewachsen. Seit dem 12.10.2017 befinden sich die Zweitschriften als Zugang 2017/98 im Staatsarchiv Sigmaringen und werden hier unter der Bestandssignatur Wü 110 T 1 geführt.
Inhalt und Bewertung
Die damals vorhandenen 3313 Bände wurden im Sommer 1967 im Landeskirchlichen Archiv durch den Studenten Werner Zondler geordnet und verzeichnet und unter der Bestandssignatur E 1 aufgestellt.
Die Ordnung erfolgte nach dem Ortsalphabet. Dabei wurden nicht nur Pfarreien, sondern auch die Namen von Filialkirchengemeinden und Nebenorten aufgenommen, soweit eigene Duplikatbände vorlagen. Vom Filial- und Nebenort wird auf die Mutterpfarrei verwiesen und umgekehrt. Außerdem wurden alle Namen von Filialen aufgenommen, deren Eintragungen in den Büchern der Mutterpfarrei erscheinen, wenn die Bände der Mutterpfarrei auch für die gesamte Parochie oder für das Filial gelten. Diese Grundsätze wurden auch bei der grundlegenden, durch zahlreiche Nachlieferungen erforderlich gewordenen Überarbeitung des Findmittels durch Brigitte Häberer im Jahr 1999 beibehalten.
Mit der Abgabe der Bände an das Landesarchiv Baden-Württemberg wurde dem Staatsarchiv Sigmaringen auch das Repertorium von 1999 überlassen. Der Unterzeichnete digitalisierte die Erschließungsinformationen, migrierte die Daten in das archivische Fachinformationssystem scopeArchiv und ergänzte sie um Ortsnormdaten. Bei dieser Gelegenheit wurden mehrere Ortsidentifikationen korrigiert und bislang nicht erschlossene Nachlieferungen aus Holzmaden, Mundelsheim und Öllingen eingearbeitet.
Sigmaringen, im Dezember 2017
Franz-Josef Ziwes
(unter Anlehnung an die Vorworte zu den Beständen E 1, Landeskirchliches Archiv Stuttgart, und F 901, Staatsarchiv Ludwigsburg)
Im Rahmen eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekts wurden die Kirchenbücher von Juni 2019 bis Mai 2021 digitalisiert. Die nachträglich im Jahr 2021 eingegangene Ablieferung von sechs Duplikatbände aus Mergelstetten wurden August 2021 erschlossen und der Digitalisierung zugeführt.
5189 Bände (Bestellnummern 1-5275 mit Lücken; 201,6 lfd.m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 8:37 AM CEST
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