Hexenprozess gegen Hans Jakob Haberstroh in Rust
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Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/1 Nr. 4576
N 33
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/1 Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Akten und Bände
Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Akten und Bände >> 2 Hoheitsrechte >> 2.3 Gerichtsbarkeit >> 2.3.4 Verhörprotokolle und Prozessschriftstücke
1655
Enthält u. a.: Gutachten der juristischen Fakultät Straßburg;
Schreiben: Dekan, Senior und Professoren der Juristenfakultät der Universität Straßburg schreiben an Junker Wolf Jakob Böckle von Böcklinsau: Betreffend den Hans Jakob Haberstroh, dessen am 1. April durch Meister Wolf Haberlitz den Barbier, auf Befehl des in Rust residierenden Junkers Jakob Christoph Böcklin erfolgtes Verhör, sowie dessen am 3. April durch den Schultheißen Abel Walch in Anwesenheit der beiden Gerichtspersonen Marx Coßman und Mathis Bonn erfolgtes Verhör ihnen durch Schreiben vom 10. April (mit Beilagen) übermittelt worden war, haben sie am 11. April eine Versammlung abgehalten. Der Junge ist jetzt 12 Jahre und 3 Monate alt - auf Jacobi wird er 12 ½ - und wird bei seinem Stiefvater Andres Guthman verwahrt. Seit dem letzten Herbst soll ihm öfter der Böse erschienen sein. Sie meinen, der Knabe sei ein armer gebrechlicher Mensch und werde von Schneider Georg in Grafenhausen, wo er zur Lehre ist, schlecht behandelt. Sie empfehlen, da der Knabe eher durch Unverstand denn durch Bosheit in die Fänge des Bösen geraten und ihm wohl noch zu helfen sei, alle Verhöre und inquisitorische Befragung einzustellen, ihn möglichst nicht alleine zu lassen, ihn häufiger durch den Geistlichen besuchen und ihn durch diesen und andere gottesfürchtige Personen zum Gebet anhalten zu lassen. Sollte dies Erfolg haben, sollte er von öffentlicher Strafe verschont bleiben, hingegen soll gegen die väterliche Züchtigung nichts unternommen werden. Bessert er sich nicht, so wäre die peinliche Befragung vorzuschlagen. (21.04.1655)
Mit Beilagen:
1) Einzelheiten aus dem Verhör des Hans Jakob Haberstroh
2) Konzept des Schreibens an die Juristenfakultät
Schreiben: Dekan, Senior und Professoren der Juristenfakultät der Universität Straßburg schreiben an Junker Wolf Jakob Böckle von Böcklinsau: Betreffend den Hans Jakob Haberstroh, dessen am 1. April durch Meister Wolf Haberlitz den Barbier, auf Befehl des in Rust residierenden Junkers Jakob Christoph Böcklin erfolgtes Verhör, sowie dessen am 3. April durch den Schultheißen Abel Walch in Anwesenheit der beiden Gerichtspersonen Marx Coßman und Mathis Bonn erfolgtes Verhör ihnen durch Schreiben vom 10. April (mit Beilagen) übermittelt worden war, haben sie am 11. April eine Versammlung abgehalten. Der Junge ist jetzt 12 Jahre und 3 Monate alt - auf Jacobi wird er 12 ½ - und wird bei seinem Stiefvater Andres Guthman verwahrt. Seit dem letzten Herbst soll ihm öfter der Böse erschienen sein. Sie meinen, der Knabe sei ein armer gebrechlicher Mensch und werde von Schneider Georg in Grafenhausen, wo er zur Lehre ist, schlecht behandelt. Sie empfehlen, da der Knabe eher durch Unverstand denn durch Bosheit in die Fänge des Bösen geraten und ihm wohl noch zu helfen sei, alle Verhöre und inquisitorische Befragung einzustellen, ihn möglichst nicht alleine zu lassen, ihn häufiger durch den Geistlichen besuchen und ihn durch diesen und andere gottesfürchtige Personen zum Gebet anhalten zu lassen. Sollte dies Erfolg haben, sollte er von öffentlicher Strafe verschont bleiben, hingegen soll gegen die väterliche Züchtigung nichts unternommen werden. Bessert er sich nicht, so wäre die peinliche Befragung vorzuschlagen. (21.04.1655)
Mit Beilagen:
1) Einzelheiten aus dem Verhör des Hans Jakob Haberstroh
2) Konzept des Schreibens an die Juristenfakultät
5 Schr.
Archivale
Schaden: Textverlust durch Wasserschaden und Mäusefraß.
Schwarz, ZGO 1910, I. Urkunden, Nr. 667. Für die Benutzung gesperrt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:42 MEZ
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