Tuben (Duben) Jörg aus Stuttgart, erneut zu Stuttgart gef., weil er, obwohl er wegen seines leichtfertigen Lebenswandels mehrmals im Gefängnis gesessen hatte, an den Bauernunruhen und am Überfall des Landes durch Hz. Ulrich teilgenommen hatte, außer Landes geflüchtet war und zwei frühere U. gebrochen hatte, deshalb dem Tode durch das Schwert verfallen, jedoch noch einmal begnadigt und mit der Auflage freigel., unverzüglich und auf dem nächsten Wege das Fürstentum Württemberg zu verlassen und sich in die Lande unterhalb der Stadt Köln zu begeben, auch ohne Erlaubnis - bei Verlust seines Lebens nicht mehr zurückzukehren, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.