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Bestand Kupferzell (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Kommunalarchive im Hohenlohekreis >> Stadt- und Gemeindearchive >> Gemeindearchiv Kupferzell >> Teilorte
1712-1971
Inhalt und Bewertung
Vermutlich in Anlehung an eine im Hochmittelalter bestehende geistliche Niederlassung im Ohrnwald entstand die Siedllung "Celle", die erstmals 1236 erwähnt wird. Seit dem 15. Jahrhundert wird der heutige, durch die Ortslage an der Kupfer bestimmte Name gebräuchlich. 1323 wurde der Ort, ein würzburgisches Lehen, von den Grafen von Dürn-Forchtenberg an die Herren von Hohenlohe abgetreten. Bei der hohenlohischen Landeshauptteilung 1553/55 kam Kupferzell an die Hauptlinie Hohenlohe-Waldenburg. Zum Amt Kupferzell gehörten Künsbach, Rüblingen, Feßbach, Kubach, Ulrichsberg, Belzhag mit Schafhof, Hesselbronn, Bauersbach, Einweiler, Eschental und ein Teil von Rechbach. Bei der waldenburgischen Landesteilung 1615 kam das Amt an die Linie Hohenlohe-Waldenburg, nach deren Aussterben gehörte es ab 1684 zur Grafenlinie Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst. 1721 bis 1727/1729 ließ Graf Philipp Ernst hier ein Schloß errichten und Kupferzell wurde Residenz. Der Residenzenstatus blieb bis zur Mediatisierung 1806 erhalten, und noch bis 1886 wohnte die fürstliche Familie im hiesigen Schloß.
Nach der Übernahme durch Württemberg bestand das ehemals fürstliche Amt als Patrimonialamt unter der Aufsicht des Oberamts Neuenstein weiter. 1809/1810 wurde das Patrimonialamt Kupferzell in eine Stabschultheißerei (Oberschultheißenamt) umgewandelt. Zur Stabschultheißerei Kupferzell, das nun dem Oberamt Öhringen unterstand, gehörten Belzhag, Feßbach, Hesselbronn, Rechbach, Schafhof und Ulrichsberg. Die Orte Bauersbach, Einweiler, Eschental, Kubach, Künsbach und Rüblingen waren zur Schultheißerei Eschental zusammengeschlossen worden. Ab 1812 kam Gaisbach zum Schultheißenamt Kupferzell, dafür kam Hesselbronn zur Schultheißerei Westernach. Im Jahre 1815 wurden die Orte Kubach, Künsbach und Rüblingen wieder der Stabschultheißerei Kupferzell zugeordnet. 1819 wurde der Stab Kupferzell anläßlich der Neueinteilung des Landes aufgelöst, es bestand seitdem nur noch eine Schultheißerei. Die Gemeinden Feßbach und Gaisbach wurden neu gegründet und die Orte Feßbach, Kubach, Künsbach, Rechbach, Rüblingen und Ulrichsberg kamen zur neu gegründeten Schultheißerei Feßbach; Gaisbach wurde ebenfalls Schultheißerei. Belzhag kam 1824 zur Schultheißerei Westernach. So gehörte 1824 nur der noch der Schafhof zu Kupferzell. 1826 kamen Rechbach und Ulrichsberg wieder zum Schultheißenamt Kupferzell und seither gehörte die Gemeinde in diesem Umfang zum Oberamt - seit 1938 Landkreis - Öhringen.
Anläßlich der Gemeindereform wurde 1972 die Großgemeinde Kupferzell gebildet, zu der alle Orte der bis dahin selbständig gewesenen Gemeinden Eschental, Feßbach, Goggenbach, Mangoldsall und Westernach gehören. 1973 ging der Landkreis Öhringen im neu gegründeten Hohenlohekreis auf.
Gliederung: 1. Akten nach Flattich-Aktenplan, 2. Bände nach Ordnungsplan B der Richtlinien der württ. Archivdirektion, 3. Rechnungen.
1. Vorwort: Das Rathaus Kupferzell war von 1883 bis 1993 im ehemaligen Kindergarten Carlsschule untergebracht (1). Dort wurde das Schriftgut auf dem Dachgeschoss verwahrt und in offenen Regalen gestapelt. Das Schriftgut war dem Sonnenlicht ausgesetzt und allmählich verstaubte es und geriet in einen schlechten Zustand. Zeitweise waren in den 1960iger Jahren die alten Registraturakten auch ins Nebengebäude (früher Scheune Sonnenwald) verlagert worden (2). Mitte/Ende des 19. Jh. war das Schriftgut nach Sachbetreffen geordnet und teilweise in Kisten und Kästen aufbewahrt worden (3). Diese Ordnung erstreckte sich aber nicht auf alle Akten. Vielmehr fand sich, daß ein großer Teil der Registraturakten (ab 1806 bis 1931) chronologisch abgelegt war. In den Kriegsjahren 1942 bis 1945 wurde keine Registratur geführt, der angefallene Schriftwechsel einfach nach Geschäftsanfall zusammengebündelt. Erst mit Bürgermeister Ayen gab es wieder eine ordentliche Registratur. Im Frühjahr 1977 wurde das Schriftgut von Kreisarchivar Rauser teilweise im Groben nach dem Ordnungsplan A der Richtlinien der württembergischen Archivdirektion geordnet. Der Bestandsumfang wurde damals mit 71 laufenden Metern angegeben (4). Bei einer Archivbesichtigung durch den Kreisarchivar wurde der Archivbestand als ¿schwer benutzbar¿ und die Lagerung als ¿nicht geeignet¿ beschrieben. Erst mit dem Umzug in das neu renovierte Amtshaus, als das Schriftgut in das neu eingerichtete Archiv überführt wurde, trat eine Besserung der Unterbringung ein. Allerdings ging bei diesem Umzug die bisherige Ordnung und Sortierung größtenteils verloren. Im Übrigen waren die Ordnungsansätze der Akten vor 1949 durch unkontrollierte Aktenentnahme und ¿rückgabe und wohl auch durch illegale ¿Sammlerleidenschaft¿ (5) nur noch in geringen Resten erkennbar. Die Sammlerleidenschaft hatte auch beträchtliche Schäden an den einzelnen Schriftstücken angerichtet. Die Schriftgutablage ab 1949, auf dem Flattich`schen Aktenplan aufgebaut, war dagegen noch in einem guten Zustand. Ab 1972 wurde das anfallende Schriftgut nach dem Boorberg-Aktenplan abgelegt. 1993 wurde mit dem Umzug ins neue Rathaus die bisherige Registratur abgeschlossen und als Altregistratur im Archiv belassen. Eine neue Registratur wurde begonnen, die ebenfalls im Archivraum verwahrt wird. Mit Einführung des elektronischen Schriftgutverwaltungsprogramms REGIsafe im Dezember 1997 werden die meisten Schriftstücke auch in elektronischer Form verwahrt. Im Herbst 2000 wurde damit begonnen, die Unterlagen des Altarchivs Kupferzell umfassend zu ordnen und zu verzeichnen. Die Archivalien wurden nach ihrer äußeren Form, d.h. nach Akten und Bänden, getrennt. Für die Rechnungen wurde eine weitere Gruppe gebildet. Die Akten vom Anfang des 20. Jh. bis 1971 befanden sich zum größten Teil in Mappen mit Signaturen des Flattichplans. Nachdem diese Altregistratur schon nach dem Flattichplan abgelegt war, empfahl es sich, auch den älteren Aktenbestand nach diesem Schema zu ordnen. Die Akten wurden deshalb nach der 5. Auflage des Flattichplanes geordnet und verzeichnet. Für angefallene Akten, die hier nicht berücksichtigt waren, wurden Aktenzeichen von älteren Flattichaktenplänen verwendet. Inventuren, Teilungen, Pflegschaften und Unterpfandsakten wurden getrennt erfaßt. Insgesamt umfassen die Akten 1315 Büschel in 43 lfd.m. Da ab den 1930iger Jahren für die Gemeinden Kupferzell, Feßbach und Gaisbach ein gemeinschaftlicher Bürgermeister vorhanden war, kam es oft vor, daß sich in den Kupferzeller Akten auch Unterlagen von Feßbach und Gaisbach vorfanden. Wo es möglich war, wurden diese Akten dem Archivbestand Feßbach zugeordnet bzw. an die Stadt Künzelsau abgegeben. Wo dies nicht möglich war sind die Akten im Bestand Kupferzell verblieben. Im Findbuch sind dann entsprechende Hinweise angebracht. Die Bände wurden nach dem Ordnungsplan B der Richtlinien der württembergischen Archivdirektion geordnet und verzeichnet und umfassen 407 Nummern in 14 lfd.m. Bei den Güterbüchern, Unterpfandsbüchern, Kaufbüchern sowie Vormundschafts- und Nachlaßakten, die vor 1900 angelegt wurden, ist die Situation so, daß Teile davon im Gemeindearchiv, der Rest aber im Notariat aufbewahrt wird. Ein Versuch, die archivreifen Bände und Akten vom Notariat zu übernehmen, war erfolglos. Es wurde deshalb eine Bestandsaufnahme der Unterlagen im Notariat durchgeführt und die Unterlagen bei der Signatur der Bestände im Gemeindearchiv mit berücksichtigt. Somit lassen sich die Unterlagen im Falle einer doch noch stattfindenden Aktenabgabe an das Gemeindearchiv problemlos in das geordnete Gemeindearchiv übernehmen. In den Fällen, wo bekannt ist, daß sich die im Gemeindearchiv fehlenden Unterlagen im Notariat befinden, wurde ein entsprechender Hinweis im Findbuch angebracht. Die Gemeinderechnungen reichen zum Teil bis in die vorwürttembergische Zeit hinein. Sie wurden vollständig mit Beilagen und Rapiaten verzeichnet. Die Rechnungen umfassen 854 Büschel und Bände in 48 lfd.m. Während der Neuordnung der Bestände wurden ca. 0,80 m³ Papier ausgeschieden. Dies waren vor allem Doppelüberlieferungen, Mehrfertigungen, Lieferscheine und Erlasse zu Sachbetreffen, für die gar keine gemeindespezifischen Vorgänge (z.B. Luftverkehr, Wasserverkehr, Bergwesen etc.) angefallen waren. Nicht zu unterschätzen war auch die Reduzierung von endogenen Gefahren. Es wurden bis zu 30 cm³ Heftklammern, Büroklammern, Gummis, Schnüre, Folien usw. entfernt. Die im Findbuch verwendeten Signaturen finden sich auf den Archivalien bzw. den Aktenumschlägen und ¿behältern in blauer Farbe wieder. Das Gemeindearchiv gibt Auskunft über die Entwicklung der Gemeinde Kupferzell in den vergangenen 190 Jahren. Weiteres Material (für die Zeit bis 1806) verwahrt das Hohenlohe-Zentralarchiv in Neuenstein und das Staatsarchiv in Ludwigsburg in den Beständen Oberamt Öhringen (F 192).
2. Geschichtlicher Überblick: Um das Jahr 1000 bestand im Ohrnwald eine Zelle, von der wahrscheinlich gemacht wurde, daß sie mit Kupferzell gleichzusetzen ist und die im Stift Öhringen aufgegangen sein könnte. Da der in zwei Urkunden von 1236 genannte Dekan H. de Celle wohl auf Kupferzell zu beziehen ist, muß sich in Anlehnung an die Zelle nach 1000 eine Siedlung entwickelt haben. Der Ortsname lautet im Spätmittelalter stets Celle, eine nähere Lokalisierung gibt der Zusatz ¿uf dem Ornwaldt¿, so z.B. 1352 in einem Diplom von Gnadental. Erst im 15. Jahrhundert kommt der heutige Name nach der Ortslage an der Kupfer auf. Wahrscheinlich besaß der grundbesitzende Adel in Kupferzell auch Herrschaftsrechte, die mit dem Grundbesitz im späteren Mittelalter an Hohenlohe kamen. Schon im 14. Jh. hatte Hohenlohe namhaften Besitz in Kupferzell, der aber teilweise an die von Bachenstein (1451) und die von von Enslingen verliehen oder an die Lecher zu Hall verpfändet war. Daneben hatten auch die von Tullau (1409), von Adelmann, von Kubach und von Rinderbach Güter. Einiges kam im Spätmittelalter an Kloster Gnadental, Spital und Stift Öhringen, das meiste an Hohenlohe, daß in der Reformation auch die geistlichen Besitzungen unter seine Verwaltung brachte. Der Besitz der Johanniterkommende Hall, der im frühen 15. Jahrhundert mehrere Güter umfaßte, ging vor 1682 bis auf unbedeutende Reste verloren. Bei der Landeshauptteilung kam Kupferzell 1553 an Hohenlohe-Waldenburg, das hier ein Amt einrichtete, zu dem Künsbach, Rüblingen, Feßbach, Kubach, Ulrichsberg, Belzhag mit Schafhof, Hesselbronn, Bauersbach, Einweiler, Eschental und ein Teil von Rechbach gehörten. Bei der Landesteilung von 1615 innerhalb des Hauses Waldenburg kam das Amt an die Linie Hohenlohe-Waldenburg, nach deren Aussterben 1679 gehörte es ab 1684 zur Grafenlinie Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst. 1721 bis 1727/1729 ließ Graf Philipp Ernst hier ein Schloß errichten und Kupferzell wurde Residenz. Kupferzell blieb Residenz bis zur Mediatisierung 1806 und noch bis 1886 wohnte die fürstliche Familie im hiesigen Schloß. Da die Grafenlinie eine katholische war, wurde die Niederlassung zahlreicher Glaubensgenossen ermöglicht. So entstand links der Kupfer die sogenannte Vorstadt. Seit 1719 fand in Kupferzell katholischer Gottesdienst statt,. Ab 1726 war der Gottesdienst in der neu entstandenen Schloßkapelle, bis 1902 eine katholische Kirche erbaut wurde. Die Erwähnung eines Dekans 1236 setzt das Bestehen einer Pfarrkirche zu dieser Zeit voraus. Da Kupferzell im Würzburger ¿Liber Synodalis¿ von 1453 als ¿Frawen Celle¿ bezeichnet wird, war die Kirche wahrscheinlich der Hl. Maria geweiht. Hohenlohe wurde 1348 vom Hochstift Würzburg mit dem Kirchensatz belehnt, 1509 und später gehörte er dem Spital Öhringen. Der Landesherr übte jedoch das Patronatsrecht nach der Reformation aus. Von 1745 bis zu seinem Tod 1798 wirkte der als großer Ökonom bekannte Pfarrer Johann Friedrich Mayer in Kupferzell. Er starb in Kupferzell und wurde auf dem hiesigen Friedhof begraben. Auch Carl Julius Weber, bekannt als Autor des ¿Demokritos oder hinterlassene Papiere eines lachenden Philosophen¿ wie auch 1820 bis 1824 als Abgeordneter der zweiten württembergischen Kammer, fand hier seine letzte Ruhe. Rechbach wird wohl im späten 11. oder 12. Jahrhundert entstanden sein. Im 13. Jahrhundert gehörte Rechbach den Grafen von Dürn, nach deren Aussterben 1323 kamen die hoheitlichen Rechte an Hohenlohe. Größeren Grundbesitz hatten 1308 die Herren von Nagelsberg und 1318 Götz von Herbolzheim als Lehen der Grafen von Dürn. Später wurde der Grundbesitz an das Kloster Schöntal verkauft, das 1489 einen Hof und zwei Güter hatte. Wegen der vogteilichen Obrigkeit über drei dem Kloster Schöntal gehörende Güter, die 1489 noch eindeutig vom Kloster wahrgenommen wurde, kam es seit dem 16. Jahrhundert zu langen Streitigkeiten. Ein weiteres Gut, das im 15. Jahrhundert von Weinsberg bzw. der Pfalz zu Lehen ging, kam von den von Neuenstein über die Berlichingen an Hohenlohe. 1703 stand Hohenlohe hohe, niedere und vogteiliche Obrigkeit zu. Der Ortsname wurde nach dem südlich vorbeifließenden Bach gebildet. Im 14. Jahrhundert bestanden zwei Weiler (1357 Obernrechbach) und noch 1682 ist von einer Oberrechbacher Gemarkung die Rede. Der Schafhof erscheint 1420 als ¿Hof zu Belzhage¿ und zählte noch im 17. Jahrhundert zu Belzhag. Der Hof hatte eine eigene Gemarkung und war zehntfrei. Die Bauern der benachbarten Orte hatten ihn im Frondienst zu bebauen. Unter dem Einfluß des Kupferzeller Pfarrers Johann Friedrich Mayer wurde der Hof 1772 an Private verkauft. Ulrichsberg wird ebenfalls in der hochmittelalterlichen Rodungszeit des späten 11. oder 12. Jahrhunderts angelegt worden sein. Der Ortsname, wahrscheinlich von einem Personennamen abgeleitet, lautet 1364 Ulhardsberg, 1377 Ulhardtsberg, 1416 Ullersperg, 1443 Ulhardsberg, 1533 Ulersberg und noch 1682 Ulhardtsberg und Ulerichsberg. Wahrscheinlich gehörte der gesamte Grundbesitz den Herren von Neuenstein auf Burg Neufels, teilweise als Lehen von Weinsberg. 1347 hat Schrot von Neuenstein Gefälle in Ulrichsberg. Conradus Schrot de Neuenstein verkaufte 1380 ein Gut an die Pfarrkirche in Künzelsau. Zwei Schwestern von Neuenstein verkauften 1377 ein größeres Gut an die Johanniterkommende in Hall, einiges kam an das Kloster Komburg (1662 an Hohenlohe verkauft), an die von Bachenstein und von Berlichingen. Den größten Teil des Orts erbte Michel von der Tann von Ulrich von Neuenstein, der es 1458 an Hohenlohe verkaufte. Dieses verkaufte 1463 einen Teil der Erwerbung an das Stift Öhringen. Kupferzell war bis 1806 der Sitz eines fürstlichen Amtes Hohenlohe-Schillingsfürst. Nach dem Anschluß an Württemberg bestand das fürstliche Amt als Patrimonialamt unter der Aufsicht des Oberamts Neuenstein weiter. Es umfaßte 1806 alle Orte des ehemaligen hohenlohischen Amts, also Bauersbach, Belzhag, Einweiler, Eschental, Feßbach, Hesselbronn, Kubach, Künsbach, ein Teil von Rechbach, Rüblingen, Schafhof und Ulrichsberg. Der klösterliche Teil von Rechbach kam schon 1802/1803 an Württemberg und gehörte bis 1809 zum Oberamt Schöntal. 1809/1810 wurde das Patrimonialamt Kupferzell in eine Stabschultheißerei (Oberschultheißenamt) umgewandelt. Zur Stabschultheißerei Kupferzell, das jetzt dem Oberamt Öhringen unterstand, gehörten jetzt Belzhag, Feßbach, Hesselbronn, Rechbach, Schafhof und Ulrichsberg. Die Orte Bauersbach, Einweiler, Eschental, Kubach, Künsbach und Rüblingen waren zur Schultheißerei Eschental zusammengeschlossen worden. Ab 1812 kam Gaisbach zum Schultheißenamt Kupferzell, dafür kam Hesselbronn zur Schultheißerei Westernach. Im Jahre 1815 wurden die Orte Kubach, Künsbach und Rüblingen wieder der Stabschultheißerei Kupferzell zugeordnet. Am 30.6.1819 wurde der Stab Kupferzell anläßlich der Neueinteilung des Landes aufgelöst, es bestand dann nur noch eine Schultheißerei. Die Gemeinden Feßbach und Gaisbach wurden neu gegründet und die Orte Feßbach, Kubach, Künsbach, Rechbach, Rüblingen und Ulrichsberg kamen zur neu gegründeten Schultheißerei Feßbach, Gaisbach wurde ebenfalls Schultheißerei. Belzhag kam 1824 zur Schultheißerei Westernach. So gehörte 1824 nur der noch der Schafhof zu Kupferzell. Am 1.7.1826 kamen Rechbach und Ulrichsberg wieder zum Schultheißenamt Kupferzell (6) und seither gehörte die Gemeinde in diesem Umfang zum Oberamt, seit 1938 Landkreis Öhringen. Anläßlich der Gemeindereform wurde zum 01.01.1972 die Großgemeinde Kupferzell gebildet, zu der alle Orte der bis dahin selbständig gewesenen Gemeinden Eschental, Feßbach, Goggenbach, Mangoldsall und Westernach gehören. Gemeindearchiv Kupferzell Andreas Volk
3. Anmerkungen: (1) Davor war das Rathaus im Haus Raisig bei der evangelischen Kirche. (2) Entnommen aus einem Briefwechsel von Bürgermeister Ayen mit den Nachkommen seines Amtsvorgängers Mößner. (3) Altes Repertorium über das Schriftgut, siehe Bestand A 99. (4) Kreisarchivar Rauser: Übersichtsplan zum Archiv-Inhalt des vorgeordneten Archivs Kupferzell. (5) Z.B. waren fast sämtliche Aktenbündel aufgerissen und dann die Briefmarken einfach aus den Akten herausgeschnitten worden. (6) Gemeindearchiv Kupferzell, Bestand Kupferzell, vorl. Nr. A 739, sowie Hauptbuch 1834, S. 24 und 25.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.