Sweder Buchelman und Gerd von Staden verkaufen als Vormünder des unmündigen Kindes Johann Cloits den Provisoren der Armen-Bekleidung eine jährliche Rente aus dem an der Nordstrße liegenden Hause ihres Mündels. (Beiliegend Gerichtsacten betr. Streitigkeiten wegen dieser Rente 17./18. Jahrhundert).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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