Sweder Buchelman und Gerd von Staden verkaufen als Vormünder des unmündigen Kindes Johann Cloits den Provisoren der Armen-Bekleidung eine jährliche Rente aus dem an der Nordstrße liegenden Hause ihres Mündels. (Beiliegend Gerichtsacten betr. Streitigkeiten wegen dieser Rente 17./18. Jahrhundert).