Dietrich (Tyzel) von Brandenberg (Brandeberg), gesessen zu Altengottern (Aldinguttern, Aldin Guttern), und dessen Ehefrau Adelheid (Alheyd) verkaufen dem Deutschordenshaus in der Neustadt Mühlhausen (den Dutschen Herren uf der Nuwenstad zu Molhusen) wiederkäuflich für zehn Pfund Mühlhäuser Pfennige, die bereits vollständig bezahlt sind, ein Pfund Geldes jährlichen Zinses zur Pietanz. Der Zins ist je zur Hälfte, die zehn Schilling beträgt, zu Michaelis und zu Walpurgis von zwei Vierteln Landes in Altengottern (Aldinguttern) in der Größe von acht bzw. 13½ Acker zu entrichten, die die Aussteller vom Deutschordenshaus in der Neustadt Mühlhausen zu Lehen haben. Der Rückkauf ist für zehn Pfund Mühlhäuser Pfennige in der zur Zeit des Rückkaufs üblichen Währung (wizze und were, als in der widerkouff zcit genge und gebe sint in der egenanten stad) möglich. Falls der Rückkauf zu Michaelis angekündigt wird und bis Weihnachten oder acht Tage danach erfolgt, wird die Zinszahlung zu Walpurgis nicht mehr fällig. Bei einem späteren Rückkauf noch vor Walpurgis ist der Walpurgiszins mit der Hauptsumme (dem ho<e>ubgute) zu zahlen. Bei einer Ankündung des Rückkaufs zu Walpurgis wird in gleicher Weise der Tag Johannes' des Täufers (sente Johans tag Baptisten) als Termin für den Rückkauf festgelegt. - Auf Bitten der Aussteller angebrachtes Siegel Hermanns, Pfarrers zu Altengottern, angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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