Die Gemeinde des Dorfs zu Weymmerßhaim verpflichtet sich für den Fall, dass die Reichserbmarschälle zu Bappenhaym von ihrem Wiederkaufsrechte an ihren dem Deutschen Haus zu Ellingen verkauften Besitzungen Gebrauch machen sollten, sich den von ihnen abgelösten Lasten, nämlich der Hafer- und Hühnergült samt der Lehenschaft der Hutschaft und dem Hirtenstab, wieder zu unterwerfen, wofür sie vom Deutschen Haus die Rückzahlung der Ablösungssumme von 80 fl zu beanspruchen haben werden. Vierer oder Dorfmeister sind Veit Hemmerle, Steffan Schneider, Sixt Jung und Ulrich Stoer. Komtur zu Ellingen und Landkomtur der Ballei Franken ist Wilhelm v. Neuhawßen. - Siegler: Wolff Freiherr zu Schwarzenberg, Amtmann zu Flu{e}chlingen.

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Staatsarchiv Nürnberg
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