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Jakob Weber von Weißenburg jenseits des Rheins [Elsass], eines Vergehens wegen gef., auf eigene und ehrbarer Leute Bitten wieder freigelassen, verspricht, außer Landes zu gehen und nie mehr näher als bis auf 2 Meilen an das Gebiet des Grafen Eberhard heranzukommen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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