Schiedsspruch des Römischen Stuhls in Sachen des Pfarrers von Repelen gegen den Abt Vulingus und den Konvent des Zisterzienserklosters zu Kamp betreffend Klage des ersteren gegen die Abtei wegen vieljähriger näher benannter Eingriffe in die Befugnisse des Pfarrers von Repelen, welcher Schiedsspruch, nachdem die Sache in den niederen Instanzen unter Vorsitz der päpstlichen Kommissare, des Propstes Conrad und des Kanonichs Goswin (aus Duisburg), eine Entscheidung nicht gefunden, vielmehr durch die Berufung der Parteien auf die Konstitutionen der Päpste Bonifaz VIII., Clemens V. und Gregor XI. und dem Wechsel der Anwälte noch verwickelter geworden, dahin lautet, dass der Kläger abzuweisen, die Verklagten von Schadenersatz und Kosten freizusprechen seien. D.: Sub anno natiuitatis domini millesimo trecentesimo septuagesimo nono indictione secunda die veneris vicesima tercia mensis decembris pontificatus dicti domini nostri domini Vrbani pape VI anno secundo.
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Schiedsspruch des Römischen Stuhls in Sachen des Pfarrers von Repelen gegen den Abt Vulingus und den Konvent des Zisterzienserklosters zu Kamp betreffend Klage des ersteren gegen die Abtei wegen vieljähriger näher benannter Eingriffe in die Befugnisse des Pfarrers von Repelen, welcher Schiedsspruch, nachdem die Sache in den niederen Instanzen unter Vorsitz der päpstlichen Kommissare, des Propstes Conrad und des Kanonichs Goswin (aus Duisburg), eine Entscheidung nicht gefunden, vielmehr durch die Berufung der Parteien auf die Konstitutionen der Päpste Bonifaz VIII., Clemens V. und Gregor XI. und dem Wechsel der Anwälte noch verwickelter geworden, dahin lautet, dass der Kläger abzuweisen, die Verklagten von Schadenersatz und Kosten freizusprechen seien. D.: Sub anno natiuitatis domini millesimo trecentesimo septuagesimo nono indictione secunda die veneris vicesima tercia mensis decembris pontificatus dicti domini nostri domini Vrbani pape VI anno secundo.
AA 0345, 609
AA 0345 Abtei Kamp, Urkunden (AA 0345)
Abtei Kamp, Urkunden (AA 0345) >> 1. Urkunden
1379 Dezember 23
Diverse Registraturbildner
Pergament
Urkunde
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:32 MESZ