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Jörg Hillameyer, B. zu Stuttgart, wegen ungebührlichen Verhaltens und Verletzung einer früheren U. harter Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Ehefrau und Freundschaft begnadigt, gelobt eidlich, sich fortan gehorsam und wohl zu verhalten, und schwört U. J. Hillameyer war vormals wegen aufrührerischer Reden auf offenem Markte und Verhinderung der Bäcker am Kornkauf zu Stuttgart gef., danach zum Waffenverbot verurteilt und gegen eine Verschreibung freigel. worden. Nach einiger Zeit war ihm auf sein Wohlverhalten hin das Tragen von Waffen wiederum gestattet worden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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