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Verordnung: Es wird festgestellt, dass von Pirmasens desertierte Soldaten sich in ihren Heimatort einschleichen. Wer solche Fälle in dem ihm anvertrauten Amte feststellt, hat diese Personen sofort zu verhaften und dem Regiment zu überstellen
Verordnung: Es wird festgestellt, dass von Pirmasens desertierte Soldaten sich in ihren Heimatort einschleichen. Wer solche Fälle in dem ihm anvertrauten Amte feststellt, hat diese Personen sofort zu verhaften und dem Regiment zu überstellen
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> G Militär- und Kriegsangelegenheiten >> G.2 Militärdienst-Verletzungen, Deserteure
Darmstadt, 1789 Mai 15
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Pirmasens
nur Xerokopien
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