Selbstbestimmung bis zum Schluss - Die Politik ringt um ein Gesetz zur Patientenverfügung
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/012 A090015/102
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/012 Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 2009
Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 2009 >> Unterlagen
12. Februar 2009
- Vom Menschenrecht auf einen selbtbestimmten Tod - Der Fall Ingeborg Klein
- Vom Alltag eines Klinikarztes - Wenn Maschinen das Sterben nur hinauszögern
- Vom politischen Kleinkrieg um Paragraphen - Wie im Bundestag um ein Gesetz zur Patientenverfügung gerungen wird
- Vom Wert des eigenen Willens - Warum der Justizminister Ulrich Goll selber keine Patientenverfügung besitzt, aber dringend ein Gesetz fordert
- Vom Alltag eines Klinikarztes - Wenn Maschinen das Sterben nur hinauszögern
- Vom politischen Kleinkrieg um Paragraphen - Wie im Bundestag um ein Gesetz zur Patientenverfügung gerungen wird
- Vom Wert des eigenen Willens - Warum der Justizminister Ulrich Goll selber keine Patientenverfügung besitzt, aber dringend ein Gesetz fordert
0:27:10; 0'27
Audio-Visuelle Medien
Bosbach, Wolfgang
Klein, Ingeborg
Klein, Oliver
Köster, Ulrich
Vetter, Petra
Arzt
Arzt: Klinikarzt
Gesetzgebung
Menschenrecht
Patient; Patientenverfügung
Tod
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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