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4.6. Der Sonderbeauftragte für die Entnazifizierung in NRW
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Behördengeschichte: 1. Entstehung: 11.12.1947 (durch Beschluss der Landesregierung) 2. Schließung: September 1951/März 1952 3. Zuständigkeiten: Auf den Sonderbeauftragten sind die mit Artikel 4 bis 7 der Kontrollratsdirektive Nr. 24 festgelegten Aufgaben der Entnazifizierung übergegangen, die bisher von der Militärregierung wahrgenommen wurden. Der Aufgabenbereich war durch das Verfahren der Militärregierung bestimmt. 4. Organisationsstruktur: u.a. Personal durch Abordnung aus der Justizverwaltung gestellt 5. Amtssitz: Düsseldorf 6. Leitung: Eduard Kremer (1947-1948), Robert Saalwächter (1948-1950)