Mainz, 1583.12.28. (Richter Adam Ebersheim). Der Ratsherr und Bierbrauer Hans Schonwetter und seine Frau Maria machen, beide gesund, ihr Testament: Frau Maria ist seine dritte Ehefrau; er war zuvor verheiratet mit Katharina, Kaspar Eckels Ww., und Margreth, Ww. des Bäckers Hans Jorger. Er vermacht: Armen Leuten 10 fl. auszuspenden; seiner Frau Kleider und (z.Tl. genannte) Kleinodien, ihr Zugebrachtes (300 fl.); seinen beiden Kindern aus jetziger Ehe außer dem am 6.5.1574 [s.d.] vermachten halben Morgen noch 5 Viertel der 7 Viertel, die an einem Stück vor der Gaupforte liegen, oben an Meister Peter Brucker, unten an Michel von Morum, und 1 M. Weingarten vor der Gaupforte bei der Jakobsherrn Acker, oben an Jakob Firnberger zu Bretzenheim, unten an den Kindern Wendel Rheinmüllers (die 7 V. zinsen 12 Batzen nach Frankfurt) - die Mutter behält den lebenslänglichen Nießbrauch und das Erbrecht, falls sie die Kinder überlegt - Erbfall, wenn die Kinder nach ihr kinderlos sterben, halb an die nächsten Verwandten ihrer Mutter, halb ans Neue Spital zum Floß und gemeine Siechhaus uff der Bleich; ferner diesen Kindern je 200 fl. und Kleidung bei Standesveränderung; seine Frau darf das Haus in der Betzelsgasse oder das beim Dietmark mit dem Häuschen gegenüber für den Schätzungswert behalten,ferner einen (genannten) Teil der fahrenden Habe. - Haupterben sind alle Kinder und Enkel der drei Ehen. Sie vermacht: Das beste Perlenbändchen und die beste silberne Scheide der Pfarrkirche St. Thameran (halb zum Bau, halb verzinslich zur Austeilung an Arme am Karfreitag); alles übrige je zur Hälfte ihren nächsten Verwandten und dem Spital und Siechhaus uff der Bleichen. Z.: Hermann Sunder, Peter Lemp, Hans Schneyder von Gerterum, Georg Schneyder von Klaßrodt, Hans Eberth vo Würzburg, Hofgerichtsbote, Hans Bender, Goldschmied, Martin Bender, Kürschner [durchstrichen: Philipp Schade].

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