Heinrich Bogner, Stadtammann in Meersburg, beurkundet Urteil des Gerichts in Sachen Amtleute des Erhard [Fridang], Abt von Weingarten, gegen Heinz Färlin d.A. betreffend Rückgabe eines Hofs des Klosters in Kutzenhausen, den Färlin in Besitz hat, obwohl er ihm nicht verliehen wurde. Obwohl Färlin dreimal vor das Gericht geladen wurde, ist er nicht erschienen. Es ergeht Urteil, daß Färlin bei Strafe von 2 lb d innerhalb von acht Tagen den Hof räumen soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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