Otto [von Nassau], [mainzischer] Kellner zu Amöneburg und Stiftsherr zu Fritzlar, einigt sich mit Abt Gerhard und dem Konvent zu Haina über das ew...
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Urk. 26, 843
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1325-1349
1349 Juni 20
Ausf., dt., Perg., wegen Moders aufgeklebt. - Urspr. 5 Sg. anh. 1. und 2. fehlen; die RundSg. 3. - 5. neu befestigt: 3. Heinrichs von Seelheim, 2,4 cm, im Schild geschachtes Andreaskreuz, belegt mit 3 lätzigem Turnierkragen, U.: + S' · HE'NRICI · D'E · SELH'EM · MIL'ITIS; 4. Konrads von Mardorf, 2,7 cm, im Schild ein 2köpfiger Vogel (Kranich?), U.: + S' · CONRADI · DE '· M'ARTDORF · · ; 5. Ludwig Schenks, 2,4 cm, besch., im geteilten Schild oben schreitender Löwe, unten in 2 Reihen pfahlweise gerautet, U.: + S' · LODEVVICI · SCHENKEN.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gegebin als man zalte nach Cristes geburte 1349 iar, an dem nestin sonabende nach sente Vites daige des heilgen mertelers.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Otto [von Nassau], [mainzischer] Kellner zu Amöneburg und Stiftsherr zu Fritzlar, einigt sich mit Abt Gerhard und dem Konvent zu Haina über das ewige Licht, das der Erzbischof und das Stift Mainz für den verstorbenen Ritter Werner Schenk (Schencke) von Schweinsberg (Sweins-) [in Haina] errichten sollen: Mainz erläßt dem Kloster 3 Pfund Heller von dem Erzbischof abgabepflichtigen (gelthaft) Hainaer Gütern, die das Kloster bestimmt, oder aber kauft dem Kloster einen ihm günstig gelegenen Zins in gleicher Höhe. Die Abmachung soll bis Michaelis (sente Mychels daige) erfüllt sein, wofür namens des Erzbischofs und Stifts die Ritter Volpracht Hobeherr und Heinrich von Seelheim (Selheym) und die Wäppner Konrad von Mardorf (Martorf) und Ludwig Schenk von Schweinsberg bürgen, die gegebenenfalls auf Anfordern in Marburg Einlager leisten; dann sollen sich auch die Ritter Hermann Schenk und Guntram von Hatzfeld (Haitzfelt) für die Erfüllung einsetzen, als ob es sie selbst anginge.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller mit dem Kellnereisiegel und die Bürgen.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 580, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Otto [von Nassau], [mainzischer] Kellner zu Amöneburg und Stiftsherr zu Fritzlar, einigt sich mit Abt Gerhard und dem Konvent zu Haina über das ewige Licht, das der Erzbischof und das Stift Mainz für den verstorbenen Ritter Werner Schenk (Schencke) von Schweinsberg (Sweins-) [in Haina] errichten sollen: Mainz erläßt dem Kloster 3 Pfund Heller von dem Erzbischof abgabepflichtigen (gelthaft) Hainaer Gütern, die das Kloster bestimmt, oder aber kauft dem Kloster einen ihm günstig gelegenen Zins in gleicher Höhe. Die Abmachung soll bis Michaelis (sente Mychels daige) erfüllt sein, wofür namens des Erzbischofs und Stifts die Ritter Volpracht Hobeherr und Heinrich von Seelheim (Selheym) und die Wäppner Konrad von Mardorf (Martorf) und Ludwig Schenk von Schweinsberg bürgen, die gegebenenfalls auf Anfordern in Marburg Einlager leisten; dann sollen sich auch die Ritter Hermann Schenk und Guntram von Hatzfeld (Haitzfelt) für die Erfüllung einsetzen, als ob es sie selbst anginge.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller mit dem Kellnereisiegel und die Bürgen.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 580, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ