4A Sentenzen 574 (1669919)
4A Kurmärkisches Kammergericht (1544645) Rep. 4A Kurmärkisches Kammergericht
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1801
Enthält u. a.: Die Gemeinde zu Drüberg gegen Graf Christian Friedrich zu Stolberg: Holzungsbefugnisse, Besitzrecht an Holzrevieren (Bl. 1-2); die Kirchengemeinde zu Französische Buchholz (Berlin-Buchholz) gegen die Kirchengemeinde zu Blankenburg: Unterhaltung von Kirchen- und Pfarrgebäuden, Beitragspflicht (Bl. 11-12); Forstamt Neustadt (Dosse) gegen Hauptmann v. Zieten: Jagdrecht (Bl. 34); Graf v. Podewils gegen die Gemeine zu Mariendorf: Eigentumsstreit, Mithütungsrecht (Bl. 98-99); die Kurmärkische Landschaft gegen das Domänenamt Neustadt (Dosse): Holzungs- und Hütungsrecht (Bl. 102-107); v. Petersdorf gegen die Untertanen zu Garlin: Dienstpflichten der Untertanen, Pflicht zur Gerichtstagsdurchführung, Beförderung des Gerichtspersonals (Bl. 109-110); Prediger Beuster gegen die Gemeine zu Wustrau: Unterhaltung von Kirchen- und Pfarrgebäuden, Beitragspflichten der Untertanen (Bl. 116-118); v. Thümen gegen die Gemeinde zu Schiaß: Fischereirecht (Bl. 128-130); die Pfarre zu Dobberzin gegen Bauer Martin Freyert: Besitzstreitigkeit, Bau auf fremdem Boden (Bl. 133); die Gemeine zu Briesen (Kreis Lebus) gegen die Universität Frankfurt (Oder): Holzungs- und Hütungsrecht (Bl. 139-140); die Bankiers Schickler und Splittgerber gegen das Forstamt Neustadt: Holzungsbefugnisse, Holzbedarf (Bl. 162-166); die Pfarre zu Hohennauen gegen v. Bornstedt und v. d. Hagen: Holzungsrecht (Bl. 177-178); die vorstädtischen Einwohner gegen die Bürgerschaft zu Wilsnack: Hütungsbefugnisse (Bl. 181-184); Jägermeister v. Splittgerber gegen Gebrüder Schickler: Aufhebung einer Handlungsgesellschaft, Vergleichsvertrag der Gesellschafter (Bl. 207-213); v. Petersdorf gegen Untertanen zu Garlin: Spanndienstpflicht der Untertanen (Bl. 219-220); die Bürgerschaft zu Stolpe (Kreis Angermünde) gegen v. Buch: Schafhütungsrecht (Bl. 227-229); das Schulamt Neuendorf gegen Bürgerschaft und Magistrat zu Oderberg: Jagdbefugnisse (Bl. 232); Magistrat und Bürgerschaft zu Köpenick gegen das Forstamt Köpenick: Holzungsrecht (Bl. 246-248); das Domkapitel zu Brandenburg gegend en Fiskus: Kirchenrecht (Bl. 254-258); das Schulamt Neuendorf gegen die Fischergemeinde zu Hohensaaten: Hütungsrecht (Bl. 267-268); die Gemeine zu Baumgarten (Kreis Ruppin) gegen Gutsherrn v. Kaphengst: Dienstpflichten der Untertanen, Spanndienstpflicht, Instandsetzungspflichten der Herrschaft (Bl. 289-292); Kossäten zu Dallmin gegen Hüfner zu Dallmin: Hütungsrecht (Bl. 313-314); die Bürgerschaft zu Freyenstein gegen Ludwig v. Winterdefd: Pflugdienstpflicht der Untertanen; Grundstücksunterhaltungspflichten, Holzungs- und Hütungsrechte (Bl. 327-332); das Fischergewerk zu Fürstenwalde gegen die Gemeinde zu Wernsdorf (Kreis Beeskow-Storkow): Fischereirecht (Bl. 337-338); die Gemeinde des großen und kleinen Domkietzes zu Brandenburg gegen das Domkapitel Brandenburg: Dienstpflichten (Bl. 350-352); die Gemeine zu Beveringen gegen den Hauptmann v. Winterfeld: Dienstpflichten der Untertanen (Bl. 381-382); die Gemeinde zu Bälow gegen v. Gansauge: Waldhütungsrecht, Anlegung einer Schonung (Bl. 388-389); Etatminister v. Voß gegen die Gemeinde von Karow: Dienstpflichten der Untertanen (Bl. 397-398); v. Gansauge gegen die Gemeine zu Bälow: Baudienstpflicht der Untertanen (Bl. 422); v. Bredow gegen die Gemeinde zu Brädikow: Dienstpflichten der Untertanen (Bl. 437); Landrat v. Knobeldorff gegen die Untertanen zu Kletzke: Spanndienstpflicht, Erstattungsansprüche der Dienstpflichtigen für Fütterungskosten und Stallgeld (Bl. 440-441); v. Gansauge gegen Kirche, Magistrat und Bürgerschaft zu Werben: Hütungsrecht (Bl. 476-478); v. Saldern gegen die Gemeinde zu Groß Lüben: Dienstpflichten der Untertanen, Erntedienstpflicht (Bl. 523-524); Stift Heiligengrabe gegen die Gemeinde zu Kolrep: Dienstverpflichtung bezüglich fremder Güter, Baudienstpflicht (Bl. 547-548); die Gemeine zu Kletzke gegen Landrat v. Knobelsdorff: Bauholzanspruch der Gemeine (Bl. 548-549); die Kätner zu Vettin gegen die Bauern und Kossäten zu Vettin: Koppelhütungsrecht (Bl. 574-576); die Gemeine zu Kötzlin gegen v. Königsmark: Baudienstpflicht (Bl. 585-588); die Gemeine zu Premslin gegen Major v. Kleist: Nießbrauchrecht an Hof- und Wirtschaftsgebäuden, Pflichten des Nießbrauchers, Beitragspflichten der Gutsherrschaft, Dienstpflichten der Untertanen (Bl. 598-603); die Pfarre zu Krangen gegen das Domänenamt Alt Ruppin: Rechtsbefugnisse der Pfarre (Bl. 626-629); die Bürgerschaft zu Biesenthal gegen Mühlenmeister Kreuse: Eigentums- und Grenzstreitigkeit (Bl. 629-630); die Gemeine zu Berlitt gegen v. Königsmark: Holzungsrecht (Bl. 630); Untertanen und Prediger zu Trampe, vertreten durch den Gutsherrn v. Wartenberg, gegen das Forstamt Biesenthal: Holzungsrecht (Bl. 654-656); v. Königsmark gegen die Gemeinde zu Berlitt: Dienstpflichten der Untertanen (Bl. 711-712). Enthält auch: Personenregister vorn.
Akte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.04.2026, 12:59 MESZ
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