Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Das Dorf Herleshausen [Gem., Werra-Meißner-Kr.] mit aller Obrigkeit und Gericht, das durch den Tod des Georg von Reckrod heimgefallen war, zu Mann...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Printzen zu Hessen Philipsthal, Nr. 1
A I u, Landgraf von Hessen-Philippsthal sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe W >> Wel-Wey >> Wersabe, von >> 1549-1599
1594 August 09
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Das Dorf Herleshausen [Gem., Werra-Meißner-Kr.] mit aller Obrigkeit und Gericht, das durch den Tod des Georg von Reckrod heimgefallen war, zu Mannlehen; zu dem Lehen gehören auch [der] Mühlbach (Mulbach) vor Ifta [Stadtteil von Treffurt, Wartburgkr.] und andere, nicht genannte Güter. Zuvor hatte der 1562 Belehnte die beiden Verschreibungen über 4.000 und 2.000 Gulden, die er vom Landgrafen Philipp von Hessen erhalten hatte [siehe Urk. 14, Nr. 551-553], wieder zurückgegeben. [Ehemals Lehen des Klosters Kaufungen]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hermann von Wersabe, Amtmann zu Schmalkalden
Belehnte/r: Hermann von Wersabe, Amtmann zu Schmalkalden