Prager Vertrag vom 24. Januar 1599: Abschied und Vergleich zwischen Kaiser Rudolf II. als ältesten Regierenden mit den kaiserlichen Brüdern und Vettern, der Erzherzöge von Österreich und Herzog Friedrich zu Württemberg, seinen Erben und Nachkommen, dass die beiden Herzogtümer Württemberg und Teck künftig nicht mehr als österreichisches Afterlehen, sondern als freies Reichslehen empfangen werden sollen. Anfang: "Wir Rudolph, der Andter, Von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kayser (:tot:tit:) biß zu Salins pp. bekennen für Uns, Unsere Erben und Nachkommen sament- und sonderlich mit diesem Brieff, und thun kund Männiglich, alß sich zwischen Uns, als Regierenden ältesten Erz Herzogen zu Oesterreich p. und unsern geliebten Brüdern udn Vettern, und dann dem Hochgebohrnen Unserm lieben Vettern und Fürsten, Friderichen, Herzogen zu Württemberg und Töck..." Schluss: "...Geschehen und geben auf Unserem Kayser Rudolph Köigln. Schloß zu Prag, den Vier und zwanzigsten Tag des Monats Januarii, nach Christi Jesu, Unsers lieben Herrn und Seeligmachers geburth, im fünffzehen Hundert und Neun und neunzigsten, Unserer Reiche, des Römischen im sechs und zwanzigsten und des Böheimischen auf ich drey und zwanzigsten Jahren."
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Prager Vertrag vom 24. Januar 1599: Abschied und Vergleich zwischen Kaiser Rudolf II. als ältesten Regierenden mit den kaiserlichen Brüdern und Vettern, der Erzherzöge von Österreich und Herzog Friedrich zu Württemberg, seinen Erben und Nachkommen, dass die beiden Herzogtümer Württemberg und Teck künftig nicht mehr als österreichisches Afterlehen, sondern als freies Reichslehen empfangen werden sollen. Anfang: "Wir Rudolph, der Andter, Von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kayser (:tot:tit:) biß zu Salins pp. bekennen für Uns, Unsere Erben und Nachkommen sament- und sonderlich mit diesem Brieff, und thun kund Männiglich, alß sich zwischen Uns, als Regierenden ältesten Erz Herzogen zu Oesterreich p. und unsern geliebten Brüdern udn Vettern, und dann dem Hochgebohrnen Unserm lieben Vettern und Fürsten, Friderichen, Herzogen zu Württemberg und Töck..." Schluss: "...Geschehen und geben auf Unserem Kayser Rudolph Köigln. Schloß zu Prag, den Vier und zwanzigsten Tag des Monats Januarii, nach Christi Jesu, Unsers lieben Herrn und Seeligmachers geburth, im fünffzehen Hundert und Neun und neunzigsten, Unserer Reiche, des Römischen im sechs und zwanzigsten und des Böheimischen auf ich drey und zwanzigsten Jahren."
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, L 1 U 54
Grundverf. p. 258
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, L 1 Hauptdokumente
Hauptdokumente >> Urkunden
1599 Januar 24
Urkunden
Schaden: Restauriertes Libell (14 Pergamentblätter) mit starken Brandschäden. Benutzung nur mit Zustimmung des Abteilungsleiters! vgl. Nr. 61/62 [Ma] 22.11.76
Ausstellungsort: Prag
Siegler: Kaiser Rudolf II., Herzog Friedrich I.
Siegelbeschreibung: 2 anhängende Siegel in Holzkapseln
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschrift der beiden Aussteller
Besonderheiten: Libell
Ausstellungsort: Prag
Siegler: Kaiser Rudolf II., Herzog Friedrich I.
Siegelbeschreibung: 2 anhängende Siegel in Holzkapseln
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschrift der beiden Aussteller
Besonderheiten: Libell
Prag [CZ]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ