Verordnung an die katholischen Pfarrämter des Kreises Vilbel über die Führung der Kirchenbücher in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen, insbesondere die Beurkundung der Geburts- und Taufprotokolle und die Einrichtung der Kopulationsprotokolle (ein Überweisungsschreiben anbei)