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Lorenz Erpf von Ensingen, gef. uud schwerer Leibesstrafe verfallen, weil er vergangene Christnacht-statt in die Messe zu gehenim Wirtshaus gepraßt und dabei über den Pfarrer und die "göttlichen Ämter" gelästert hatte, jeoch auf sein und seiner Freundschaft Bitten begnadigt und auf sein Versprechen künftigen Wohlverhaltens hin entlassen, gelobt eidlich, sich in Zukunft solcher Handlungen zu enthalten und sich geziemend zu führen, nichts gegen den Fürsten zu unternehmen und Umtriebe gegen ihn sofort der Obrigkeit zu melden sowie allein ihr und der Ehrbarkeit anzuhängen. Er setzt zur Bekräftigung als Bürgen Veit Erpf zu Ensingen ein, der an Eides statt verspricht, ihn im Bürgschaftsfall der Obrigkeit zu überantworten oder 100 fl in bar zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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