Anspruch auf Befreiung von ungerechten Lasten und Anspruch auf Einhaltung der in einem alten, unter dem Grafen Ulrich von Nürburg errichteten Weistum beschriebenen Rechte und Privilegien. 1617 hatte der Erzbischof von Köln die 28 Amtsschöffen aufgefordert, die Rechte des Amtes Nürburg schriftlich niederzulegen. Bei der Verpfändung des Amtes an den Herzog von Arenberg und Aarschot am 5. August 1677 habe dessen Bevollmächtigter de la Somon nicht nur über diese, sondern auch über ein „adjunctum“ reversieren müssen. In den darauf folgenden Kriegsjahren seien die Eingesessenen des Amtes aber entgegen diesen Rechten und dem Landweistum mit immer mehr Lasten und Abgaben bedrückt worden. Das RKG bestätigte am 20. Oktober 1734 das Urteil der Vorinstanz.
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Anspruch auf Befreiung von ungerechten Lasten und Anspruch auf Einhaltung der in einem alten, unter dem Grafen Ulrich von Nürburg errichteten Weistum beschriebenen Rechte und Privilegien. 1617 hatte der Erzbischof von Köln die 28 Amtsschöffen aufgefordert, die Rechte des Amtes Nürburg schriftlich niederzulegen. Bei der Verpfändung des Amtes an den Herzog von Arenberg und Aarschot am 5. August 1677 habe dessen Bevollmächtigter de la Somon nicht nur über diese, sondern auch über ein „adjunctum“ reversieren müssen. In den darauf folgenden Kriegsjahren seien die Eingesessenen des Amtes aber entgegen diesen Rechten und dem Landweistum mit immer mehr Lasten und Abgaben bedrückt worden. Das RKG bestätigte am 20. Oktober 1734 das Urteil der Vorinstanz.
AA 0627, 4189 - N 609/1832
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 2. Buchstabe N
1722 - 1734 (1666 - 1725)
Enthaeltvermerke: Kläger: Die Eingesessenen des Amtes Nürburg (Erzstift Köln), vertreten durch die Bürgermeister von Adenau, Reifferscheid und Barweiler, (Kl.) Beklagter: Die Beamten des Amtes Nürburg, u. a. der Landschultheiß Köller und der Amtman F. M. von Veyder, (Bekl.) Prokuratoren (Kl..): Lic. Johann Melchior Deuren 1722 - Subst.: Lic. Johann Jakob Wahl Prokuratoren (Bekl.): Lic. Franz Peter Jung [1715] 1722 - Subst.: Lic. Johann Melchior Deuren - Subst.: Lic. Johann Heinrich Dietz 1723 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Hofrat zu Köln 1719 - 2. RKG 1722 - 1734 (1666 - 1725) Beweismittel: Bd. I: RKG-Urteil vom 20. Oktober 1734 (4f.). Kautionsschein (Q 8). Abgaben des Amtes Nürburg (Q 17 - 21). Angaben über Ausmaß und Beschaffenheit des Amtes Nürburg (Q 27). Bd. II: Weistum (6 - 21). Rechnungen des Amtes Nürburg ab 1715 (96 - 108). Inventar der am 21. April 1666 im Schöffenschrein der Schöffen von Nürburg befindlichen Dokumente (123 - 125). Beschreibung: 2 Bde., 7 cm, 284 Bl.; Bd. I: 90 Bl., lose; Q 1 - 28 außer Q 12, 1 Beilage; Bd. II: 194 Bl., gebunden; Q 12 (Vorakten).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:28 MESZ