Anspruch auf Befreiung von ungerechten Lasten und Anspruch auf Einhaltung der in einem alten, unter dem Grafen Ulrich von Nürburg errichteten Weistum beschriebenen Rechte und Privilegien. 1617 hatte der Erzbischof von Köln die 28 Amtsschöffen aufgefordert, die Rechte des Amtes Nürburg schriftlich niederzulegen. Bei der Verpfändung des Amtes an den Herzog von Arenberg und Aarschot am 5. August 1677 habe dessen Bevollmächtigter de la Somon nicht nur über diese, sondern auch über ein „adjunctum“ reversieren müssen. In den darauf folgenden Kriegsjahren seien die Eingesessenen des Amtes aber entgegen diesen Rechten und dem Landweistum mit immer mehr Lasten und Abgaben bedrückt worden. Das RKG bestätigte am 20. Oktober 1734 das Urteil der Vorinstanz.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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