Aussag des jungen Sohns des Hammelaylin in der Haft auf dem obern Tor
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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7868
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 25 Hexenprozesse
1665 September 6, nachmittags zwischen 3 und 4 Uhr
Regest: Anwesend:
Mr. Fischer.
Martin Nuofer.
Er bekennt, wie er auf dem Scheibenwasen mit der Tochter des unter dem Spital wohnenden Hans Jauch, welche einen Kopf länger sei als er, buhlte. Sie haben sich nebeneinander auf den Boden hingelegt, eines habe das andere gekitzelt und geküßt. Sie haben beide einander wegen ihrer schönen Gestalt wohlgefallen. Als das Mädle sich hierauf entblößte, habe er sich auf sie legen und tun müssen wie sie ihm zeigte. Er sagte auch, daß insgemein bald das eine Paar Weib und Mann zum Buhlen sich niederlege, bald das andere, und wieder zum Tanzen aufstehe. Auch sein Vetter Hans Jacolin Tochtermann habe alternative (= abwechselnd) mit der Apothekerin und der Schmehr-Ursul im Buhlen dergleichen verübt und sich bald auf diese, bald auf jene gelegt.
Als seine Mutter ihn zum Nachttanz auf den Scheibenwasen hinausgenommen, habe er am folgenden Tag in der Küche, als seine Mutter anrichtete, zu ihr gesagt, wenn sie ihn wieder hinausnehme, wolle er seinen Vater auch dazu laden ... Aber seine Mutter habe ihm das hoch verboten. Jedoch als sie ihn nachts aus dem Bett herausnahm, habe er etlichmal seinem Vater zugerufen, der aber nicht aufwachte. Weil seine Mutter besorgte, der Vater könnte vielleicht von der Sach etwas merken, habe sie ihn wieder ins Bett gelegt, und sie seien in selbiger Nacht nicht hinausgefahren.
Auf ernstliches Zusprechen ging der Bub noch weiter heraus und sagte, vor 4 Jahren habe seine Mutter ihn in einem Kissen in Gegenwart seines Vetters Hans Jacolin, des Schill-Hans, der Schmehr-Ursul und des Knorren-Mareile dem Bösen zugetragen und von ihm begehrt, daß er Gott im Himmel absagen und dem Herrn König, dem Satan, sich ergeben solle. Er habe sich zwar etlichmal widersetzt. Weil sie aber ernstlich drohte, ihn zu zerreißen, habe er schließlich Gott ab- und des Teufels zu sein zugesagt. Darauf sei der Böse mit der Hand über seine Brust hinab gefahren.
Unter anderem sagte der im andern Stüblein liegende Knab, Urban Helmling (Helbling), daß er das kleine Mädle des jungen hinter der Kapell wohnenden Bätsch gesehen habe.
Mr. Fischer.
Martin Nuofer.
Er bekennt, wie er auf dem Scheibenwasen mit der Tochter des unter dem Spital wohnenden Hans Jauch, welche einen Kopf länger sei als er, buhlte. Sie haben sich nebeneinander auf den Boden hingelegt, eines habe das andere gekitzelt und geküßt. Sie haben beide einander wegen ihrer schönen Gestalt wohlgefallen. Als das Mädle sich hierauf entblößte, habe er sich auf sie legen und tun müssen wie sie ihm zeigte. Er sagte auch, daß insgemein bald das eine Paar Weib und Mann zum Buhlen sich niederlege, bald das andere, und wieder zum Tanzen aufstehe. Auch sein Vetter Hans Jacolin Tochtermann habe alternative (= abwechselnd) mit der Apothekerin und der Schmehr-Ursul im Buhlen dergleichen verübt und sich bald auf diese, bald auf jene gelegt.
Als seine Mutter ihn zum Nachttanz auf den Scheibenwasen hinausgenommen, habe er am folgenden Tag in der Küche, als seine Mutter anrichtete, zu ihr gesagt, wenn sie ihn wieder hinausnehme, wolle er seinen Vater auch dazu laden ... Aber seine Mutter habe ihm das hoch verboten. Jedoch als sie ihn nachts aus dem Bett herausnahm, habe er etlichmal seinem Vater zugerufen, der aber nicht aufwachte. Weil seine Mutter besorgte, der Vater könnte vielleicht von der Sach etwas merken, habe sie ihn wieder ins Bett gelegt, und sie seien in selbiger Nacht nicht hinausgefahren.
Auf ernstliches Zusprechen ging der Bub noch weiter heraus und sagte, vor 4 Jahren habe seine Mutter ihn in einem Kissen in Gegenwart seines Vetters Hans Jacolin, des Schill-Hans, der Schmehr-Ursul und des Knorren-Mareile dem Bösen zugetragen und von ihm begehrt, daß er Gott im Himmel absagen und dem Herrn König, dem Satan, sich ergeben solle. Er habe sich zwar etlichmal widersetzt. Weil sie aber ernstlich drohte, ihn zu zerreißen, habe er schließlich Gott ab- und des Teufels zu sein zugesagt. Darauf sei der Böse mit der Hand über seine Brust hinab gefahren.
Unter anderem sagte der im andern Stüblein liegende Knab, Urban Helmling (Helbling), daß er das kleine Mädle des jungen hinter der Kapell wohnenden Bätsch gesehen habe.
1 S.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Unterschrift: M (= Magister) Fischer
Genetisches Stadium: Or.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ