Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er dem Untertanen und Getreuen des Klosters in Besges (Beßge...
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1715
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1601-1610
1605 März 1
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Fuldae den ersten tag Martii im sechzehenhundtert undt funfften jahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er dem Untertanen und Getreuen des Klosters in Besges (Beßges), Nikolaus Pfannstiel (Clauß Pfanstiel), und dessen Ehefrau Anna sowie allen seinen Erben, auf dessen Bitte hin dort aufs Neue ein Lehen gegeben hat. Dieses Lehen setzt sich zusammen aus einem Acker nahe einer Rodungsfläche (am Reutgenn), und ist zehn Maß groß, sowie aus zwei weiteren Äckern, die je anderthalb Maß groß sind, wobei der eine an die Grundstücke von Heinrich (Heintz) Scheffer und Martin (Merthen) Sippel stößt und der andere im Fischgraben (fisches grabenn) liegt. Dazu kommt noch eine Hutweide (hudt weidt) beim Heiligen Kreuz, die nahe einer Hütte liegt. Nikolaus Pfannstiel erhält dieses Erblehen nach fuldischem Lehnrecht mit allen Rechten und allem Nutzen. Für dieses Lehen ist er verpflichtet, dem Kloster jährlich an Michaelis [September 29] drei Maß Korn, drei Maß Hafer sowie fünf Böhmische [Groschen] als Zins zu geben. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Abt Balthasar]
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er dem Untertanen und Getreuen des Klosters in Besges (Beßges), Nikolaus Pfannstiel (Clauß Pfanstiel), und dessen Ehefrau Anna sowie allen seinen Erben, auf dessen Bitte hin dort aufs Neue ein Lehen gegeben hat. Dieses Lehen setzt sich zusammen aus einem Acker nahe einer Rodungsfläche (am Reutgenn), und ist zehn Maß groß, sowie aus zwei weiteren Äckern, die je anderthalb Maß groß sind, wobei der eine an die Grundstücke von Heinrich (Heintz) Scheffer und Martin (Merthen) Sippel stößt und der andere im Fischgraben (fisches grabenn) liegt. Dazu kommt noch eine Hutweide (hudt weidt) beim Heiligen Kreuz, die nahe einer Hütte liegt. Nikolaus Pfannstiel erhält dieses Erblehen nach fuldischem Lehnrecht mit allen Rechten und allem Nutzen. Für dieses Lehen ist er verpflichtet, dem Kloster jährlich an Michaelis [September 29] drei Maß Korn, drei Maß Hafer sowie fünf Böhmische [Groschen] als Zins zu geben. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Abt Balthasar]
Böhmische Groschen werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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