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Verordnung: Grundsätzlich sollen laut Anweisung vom 10. November 1825 zur Verbesserung des Lese-Unterrichts nur Wandfibeln von [Johann Ferdinand] Schlez angeschafft werden. Wo vorhanden, können noch Demter'sche und Mainzer Wandfibeln aufgebraucht werden

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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