David, Jude, wohnhaft zu "Mundellßenn" (Mundelsheim), gefangengesetzt, weil er gegen den Vertrag mit der Judenschaft im Fürstentum Württemberg gehandelt hatte, verpflichtet sich nach seiner auf Bitten des Markgrafen Carlin von Baden erfolgten Freilassung, 120 Gulden Abtrag, seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen und schwört Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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