Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 11. April 1626 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Mitbürger Frien und dessen Ehefrau Christine Meier, deren Erben und Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 5 Reichstaler, zahlbar in termino Paschae ab dem Jahr 1627 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). am abend des Heiligen Osterfests. Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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